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Öffentlichkeitsarbeit und Benutzung des Stadtarchivs
Für Zwecke der Verwaltung sowie der wissenschaftlichen Forschung und zur Wahrnehmung berechtigter Belange Betroffener oder Dritter stellt das Archiv rechtlich und geschichtlich bedeutendes Schriftgut und andere Informationsträger öffentlicher und privater Herkunft zur Verfügung.
Das Archiv- und Bibliotheksgut kann auf Antrag grundsätzlich von jedermann in den Räumen des Stadtarchivs eingesehen werden, wenn Gewähr für die Einhaltung der Archivsatzung geboten wird.
Die Benutzung des Archivgutes, das von Privatpersonen, Vereinen oder Körperschaften hinterlegt ist, richtet sich außerdem nach den Bestimmungen der Hinterlegungsverträge.
Näheres regeln die nachfolgend zum Download zur Verfügung gestellten Satzungen der Stadt Troisdorf.
Zugrunde liegende Ortsrechtvorschriften zum Herunterladen (PDF)
Mehr Informationen zum Thema PDF und Barrierefreiheit finden Sie unter Hilfe.
Ihre Ansprechpartnerinnen bei der Stadt Troisdorf
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