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Führung des Ausgleichsfächenkatasters
Landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzflächen dienen dazu, Eingriffe in Natur und Landschaft (bspw. die Anlage neuer Wohn- und Gewerbegebiete, die Errichtung von Gebäuden oder auch der Bau von Straßen) auszugleichen. Eingriffe sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Flächen, welche die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.
Das Bundesnaturschutzgesetz regelt, dass diese Eingriffe – so sie nicht vermieden werden können – ausgeglichen oder ersetzt werden müssen.
Weitere Informationen unter Ausgleichs- und Ersatzflächen
Ihre Ansprechpartnerin bei der Stadt Troisdorf
60.2 - Grünplanung und -neubau
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Mitarbeiterin | Kontakt | Büro |
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Frau S. Schwirian |
Tel. 02241/900-261 Fax 02241/900-8261 |
Rathaus, Kölner Straße 176 ![]() Zimmer 304 |