Inhalt
Zuschüsse zu den Kosten für Kindertagespflege
Kosten und Förderung in der Kindertagespflege
Die Kosten für Kindertagespflege werden unter bestimmten Voraussetzungen vom Jugendamt der Stadt Troisdorf bezuschusst. Für die Förderung muss der Antrag auf Förderung Betreuungskosten der Kindertagespflege gem. § 23 SGB VIII von beiden Vertragsparteien ausgefüllt und unterzeichnet werden.
Beantragung
Der schriftliche Antrag auf Förderung in der Kindertagespflege, gem. § 23 SGB VIII, wird bei Vorliegen der genannten Voraussetzung entsprechend der Richtlinie der Kindertagespflege beschieden und eine entsprechende Förderleistung gewährt.
Weitere Informationen geben die zum Herunterladen bereitgestellte Richtlinie der Kindertagespflege oder die genannten Ansprechpartner*innen im Jugendamt der Stadt Troisdorf.
Zugrunde liegende Richtlinien zum Herunterladen (PDF)
Mehr Informationen zum Thema PDF und Barrierefreiheit finden Sie unter Hilfe.
Ihre Ansprechpartnerinnen bei der Stadt Troisdorf
51.11 - Verwaltung Kinderbetreuung
Überspringen: Tabelle der Ansprechpartner