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Förderung der Kultur- und Brauchtumspflege
Die Stadt Troisdorf fördert die Aktivitäten zur Kultur- und Brauchtumspflege der Ortsteile und Vereine im Gebiet der Stadt Troisdorf nach den Kulturförderrichtlinien durch Zuschüsse im Rahmen der im Haushaltsplan für das jeweilige Haushaltsjahr bereitgestellten Mittel.
Die Zuwendungen nach diesen Richtlinien sind subsidiär, auf sie besteht kein Rechtsanspruch.
Die erforderlichen Anträge sind an das Kulturamt der Stadt Troisdorf zu richten. Antragsfrist ist der 30. November jeweils für das Folgejahr.
Formulare zum Herunterladen (PDF)
Formulare der Stadt Troisdorf werden im PDF-Format bereitgestellt. Sie können am Bildschirm ausgefüllt werden. Mehr Informationen zum Thema PDF finden Sie in unserer Hilfe.
Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit des Formularausdrucks, insbesondere auf bereits ausgefüllte Felder oder Unterschriftenfelder!
Zugrunde liegende Richtlinien zum Herunterladen (PDF)
Mehr Informationen zum Thema PDF und Barrierefreiheit finden Sie unter Hilfe.
Ihre Ansprechpartnerin bei der Stadt Troisdorf
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Mitarbeiterin | Kontakt | Büro |
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Frau S. Stein |
Tel. 02241/900-446 Fax 02241/900-8446 |
Rathaus, Kölner Straße 176 ![]() Zimmer 189 |