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Inhalt
Ausnahmegenehmigungen nach §46 der Straßenverkehrsordnung
Folgende Ausnahmegenehmigungen können nach § 46 der Straßenverkehrsordnung (StVO) auf Antrag erteilt werden:
- Ausnahmegenehmigungen für Ärzte
- Befreiung von der Gurt- / Helmpflicht
- Sonn- und Feiertagsfahrverbot / Ferienfahrverbot
- Großraum- und/oder Schwertransporte
Beantragung
Die Beantragung der Ausnahmegenehmigung muß schriftlich erfolgen. Bitte benutzen Sie nach Möglichkeit die zum Herunterladen bereitgestellten Formulare.
Formulare zum Herunterladen (PDF)
Formulare der Stadt Troisdorf werden im PDF-Format bereitgestellt. Sie können am Bildschirm ausgefüllt werden. Mehr Informationen zum Thema PDF finden Sie in unserer Hilfe.
Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit des Formularausdrucks, insbesondere auf bereits ausgefüllte Felder oder Unterschriftenfelder!
Weiterführende Informationen
Zugrunde liegende Rechtsvorschrift:
Ihre Ansprechpartnerin bei der Stadt Troisdorf
Überspringen: Tabelle der Ansprechpartner
Mitarbeiterin | Kontakt | Büro |
---|---|---|
Frau J. Wenz |
Tel. 02241/900-314 Fax 02241/900-8068 |
Rathaus, Kölner Straße 176 ![]() Zimmer 223 |