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Sondernutzung von öffentlicher Verkehrsfläche durch Gastronomie oder Gewerbebetriebe
Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der Gebrauch der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht und diese beeinträchtigt. Gemeingebrauch ist die jedermann zustehende Befugnis, Straßen im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften zum Verkehr zu benutzen (Straßen- und Wegegesetz).
Sondernutzungen bedürfen der Erlaubnis der Stadt Troisdorf. Die Sondernutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist.
Für folgende Arten der Sondernutzung werden Gewerbe- und Gastronomiebetrieben im Stadtgebiet Genehmigungen erteilt, soweit es die Örtlichkeit zulässt:
- Außengastronomie
- Warenauslagen / -verkauf
- Werbetafeln (Kundenstopper).
Beantragung
Die Beantragung muss 14 Tage vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich erfolgen. Soweit erforderlich, kann die Stadt einen Antrag mit Zeichnungen, Erläuterungen oder in sonst geeigneter Weise verlangen. Bitte benutzen Sie nach Möglichkeit das bereit gestellte Formular.
Formular zum Herunterladen (PDF)
Formulare der Stadt Troisdorf werden im PDF-Format bereitgestellt. Sie können am Bildschirm ausgefüllt werden. Mehr Informationen zum Thema PDF finden Sie in unserer Hilfe.
Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit des Formularausdrucks, insbesondere auf bereits ausgefüllte Felder oder Unterschriftenfelder!
Gebühren
Die Höhe der Sondernutzungsgebühren richtet sich nach der derzeit gültigen Sondernutzungssatzung der Stadt Troisdorf zuzüglich einer Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Erlaubnis.
Zugrunde liegende Satzung zum Herunterladen (PDF)
Mehr Informationen zum Thema PDF und Barrierefreiheit finden Sie unter Hilfe.
Weiterführende Informationen
Zugrunde liegende Rechtsvorschrift:
Ihre Ansprechpartnerin bei der Stadt Troisdorf
32.1 - Ordnung und Innenstadtmanagement
Überspringen: Tabelle der Ansprechpartner
Mitarbeiterin | Kontakt | Büro |
---|---|---|
Frau M. Quast |
Tel. 02241/900-315 Fax 02241/900-8315 |
Rathaus, Kölner Straße 176 ![]() Zimmer 233 |