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Inhalt
Anzeigen von Veranstaltungen eines Glücksspiels als Kleine Lotterie oder Ausspielung
Die Durchführung von Ausspielungen und Kleinen Lotterien wird nach § 18 des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen durch eine Anzeigepflicht geregelt. Die Anzeige ist mindestens zwei Wochen vor Durchführung der Ausspielung oder Kleinen Lotterie bei der Ordnungsbehörde einzureichen. Bitte nutzen Sie das als pdf-Download bereitgestellte Formular. Bei die Anzeige fallen keine Gebühren an.
Die allgemeine Erlaubnis für Lotterien gilt für Institutionen und Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe bzw. Kinder- und Jugendpflege, Religionsgemeinschaften, Sportvereine, Feuerwehren , Stiftungen sowie Organisationen, die von der Körperschaftssteuer befreit sind. Der Reinertrag der Veranstaltung ist ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken zuzuführen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Organisationen, die wirtschaftliche Zwecke verfolgen, nicht unter die allgemeine Erlaubnis fallen. Diesen können auch bei Zuführung des Erlöses an gemeinnützige Zwecke keine Genehmigungen erteilt werden.
Formular zum Herunterladen (PDF)
Formulare der Stadt Troisdorf werden im PDF-Format bereitgestellt. Sie können am Bildschirm ausgefüllt werden. Mehr Informationen zum Thema PDF finden Sie in unserer Hilfe.
Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit des Formularausdrucks, insbesondere auf bereits ausgefüllte Felder oder Unterschriftenfelder!
Informationen zum Herunterladen (PDF)
Die nachfolgenden Informationen sind im PDF-Format bereitgestellt. Die PDF-Dateien sind in der Regel barrierefrei gestaltet. Dateien, die nicht von der Stadt Troisdorf erstellt wurden, erfüllen unter Umständen diese Kriterien nicht und sind dann mit dem Hinweis (Quelle: extern) gekennzeichnet.
Mehr Informationen zum Thema PDF und Barrierefreiheit finden Sie unter Hilfe.
Ihre Ansprechpartnerin bei der Stadt Troisdorf
32.1 - Ordnung und Innenstadtmanagement
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Mitarbeiterin | Kontakt | Büro |
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Frau J. Ulrich |
Tel. 02241/900-313 Fax 02241/900-8313 |
Rathaus, Kölner Straße 176 ![]() Zimmer 227 |