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Wohngeld
Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten (sowohl zur Miete in Form des Mietzuschusses als auch zu den Finanzierungskosten des eigenen Hauses in Form des Lastenzuschusses).
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen. Dort finden Sie auch den Wohngeldrechner NRW, mit dessen Hilfe Sie überschläglich und anonymisiert berechnen können, ob für Sie ein grundsätzlicher Anspruch auf Wohngeld bestehen könnte.
Beantragung
Das Wohngeld muss persönlich (Nachweis durch Personalausweis, Reisepass, Geb.-Urkunde, Stammbuch) schriftlich beantragt werden.
Entsprechende Formulare und Anlagen finden Sie ebenfalls auf den Seiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen oder bei den zuständigen MitarbeiterInnen im Rathaus der Stadt.
Nach der Berechnung Ihres Wohngeldes über den Wohngeldrechner haben Sie im Anschluss die Möglichkeit, online einen Wohngeldantrag zu stellen:
Nutzen Sie den zur Verfügung gestellten Online-Prozess:
Online-Antrag über den Wohngeldrechner
Weiterführende Informationen
Zugrunde liegende Rechtsvorschrift:
Ihre Ansprechpartner bei der Stadt Troisdorf
Überspringen: Tabelle der Ansprechpartner