Inhalt
Vorbeugung einer Brandentstehung oder -ausbreitung
Im Rahmen von Stellungnahmen in Baugenehmigungsverfahren, von Brandschauen und durch Beratung und Aufklärung werden bauliche und betriebliche Maßnahmen zur Vorbeugung einer Brandentstehung sowie einer Ausbreitung von Feuer und Rauch, zur Sicherung von Rettungswegen und wirksamen Löscharbeiten bei einem Brand gefordert beziehungsweise empfohlen.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau und sonstige brandschutztechnische Leistungen in der Stadt Troisdorf.
Zugrunde liegende Satzung zum Herunterladen (PDF)
Mehr Informationen zum Thema PDF und Barrierefreiheit finden Sie unter Hilfe.
Weiterführende Informationen
Zugrunde liegende Rechtsvorschrift:
Ihre Ansprechpartner bei der Stadt Troisdorf
37.3 - Vorbeugender Brandschutz
Überspringen: Tabelle der Ansprechpartner
Mitarbeiter/in | Kontakt | Büro |
---|---|---|
Herr T. Hintzen |
Tel. 02241/9631-45 Fax 02241/9631-40 |
Feuerwache, Larstraße 2 ![]() Zimmer 13 |
Herr A. Ranke |
Tel. 02241/9631-46 Fax 02241/9631-40 |
Feuerwache, Larstraße 2 ![]() Zimmer 13 |