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Inhalt
Vergnügungssteuer
Laut Vergnügungssteuergesetz in Verbindung mit der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Troisdorf wird diese Steuer erhoben für
- Geldspiel- und Unterhaltungsgeräte in Gaststätten und Spielhallen
- Tanzveranstaltungen.
Bei Fragen wenden Sie sich an die zustängigen Ansprechpartner.
Formulare zum Herunterladen (PDF)
Formulare der Stadt Troisdorf werden im PDF-Format bereitgestellt. Sie können am Bildschirm ausgefüllt werden. Mehr Informationen zum Thema PDF finden Sie in unserer Hilfe.
Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit des Formularausdrucks, insbesondere auf bereits ausgefüllte Felder oder Unterschriftenfelder!
Zugrunde liegende Satzung zum Herunterladen (PDF)
Mehr Informationen zum Thema PDF und Barrierefreiheit finden Sie unter Hilfe.
Ihr Ansprechpartner bei der Stadt Troisdorf
Überspringen: Tabelle der Ansprechpartner
Mitarbeiter | Kontakt | Büro |
---|---|---|
Herr S. Glawe |
Tel. 02241/900-243 Fax 02241/900-8243 |
Rathaus, Kölner Straße 176 ![]() Zimmer 484 |