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Schiedsamtsangelegenheiten
In Nordrhein-Westfalen gibt es das Schiedsamt. Schiedspersonen (Schiedsfrauen und Schiedsmänner) werden vom Rat der Stadt für fünf Jahre gewählt und von der Leitung des Amtsgerichtes in ihrem Amt bestätigt.
Die Tätigkeit der Schiedsleute ist ehrenamtlich.
Das Schiedsamt wird bei Privatklagesachen und anderen Streitigkeiten im bürgerlichen Recht vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zur Schlichtung angerufen.
Zuständige Schiedspersonen
Schiedsamtsbezirk Troisdorf
Schiedsmann:
Dieter Trzolek
Fliersbachstraße 11
53842 Troisdorf
Tel. 02241 / 406746
Stellv. Schiedsmann:
Dr. Richard Blath
Schwabenweg 10b
53844 Troisdorf
Tel. 02241 / 946270
Gebühren
Die Gebühr für eine Schlichtungsverhandlung beträgt 10 Euro; wird ein Vergleich geschlossen, so erhöht sich die Gebühr auf 25 Euro.
Bei komplizierten Verfahren beziehungsweise bei besonderen Umständen kann die Gebühr bis auf 40 Euro erhöht werden.
Zusätzlich werden die notwendigen Auslagen der Schiedsperson, wie zum Beispiel Schreib-, Telefon-, Portogebühren oder Dolmetscherkosten, erhoben.
Bei Antragstellung ist ein Vorschuss in Höhe von 45 Euro zu entrichten.
Informationen zum Herunterladen (PDF)
Die nachfolgenden Informationen sind im PDF-Format bereitgestellt. Die PDF-Dateien sind in der Regel barrierefrei gestaltet. Dateien, die nicht von der Stadt Troisdorf erstellt wurden, erfüllen unter Umständen diese Kriterien nicht und sind dann mit dem Hinweis (Quelle: extern) gekennzeichnet.
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Weiterführende Informationen
Ihr Ansprechpartner bei der Stadt Troisdorf
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Mitarbeiter | Kontakt | Büro |
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Herr A. ZumbrockBeauftragter für Informationsfreiheit, Schöffen und Schiedspersonen
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Tel. 02241/900-304 Fax 02241/900-8304 |
Rathaus, Kölner Straße 176 ![]() Zimmer 203 |