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Inhalt
Personalausweise
Allgemein
Ab dem 16. Lebensjahr besteht Ausweispflicht nach § 1 PaßG "Passpflicht". Dies gilt nicht, wenn Sie bereits einen gültigen Reisepass besitzen.
Personalausweise können grundsätzlich für Kinder jeden Alters beantragt werden.
Personalausweise sind grundsätzlich für Reisen innerhalb der EU Länder ausreichend.
Dazu beachten Sie bitte zusätzlich die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes.
Der Personalausweis muss immer persönlich beantragt werden (Personen jeden Alters müssen bei Beantragung vor Ort sein).
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 10 - 14 Tage.
Bei Verlust des Personalausweises wenden Sie sich bitte umgehend an das Bürgerbüro.
Vorläufiger Personalausweis
Wird sofort ein Ausweisdokument benötigt, kann ein vorläufiger Personalausweis nach Beantragung des regulären Personalausweises ausgestellt werden.
Ausgabe des Personalausweises
Wenn der beantragte Personalausweis fertig produziert ist, erhalten Sie einen PIN-Brief von der Bundesdruckerei aus Berlin. Bei Erhalt dieses Briefes können Sie umgehend Ihren Personalausweis im Bürgerbüro an der Passausgabe abholen. Bei Abholung geben Sie bitte an, ob Sie die vorhandene Online-Ausweisfunktion des Personalausweises ein- oder ausgeschaltet haben möchten.
Bitte bringen Sie Ihren alten Personalausweis zur Entwertung mit.
Wenn Sie den Personalausweis nicht persönlich abholen können, muss die Vollmachtserklärung vollständig ausgefüllt und unterschrieben abgegeben werden. Die Vollmachtserklärung bekommen Sie bei Beantragung und finden Sie hier unter Formulare zum Herunterladen.
Online-Ausweisfunktion
Bei der Beantragung erhalten Sie ein Info-Heft mit Informationen zur Online-Ausweisfunktion. Weitere Informationen geben auch die Seiten des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.
Beantragung
Der Personalausweis muss immer persönlich beantragt werden (Personen jeden Alters müssen bei Beantragung vor Ort sein).
Bei Personen unter 16 Jahren ist der Antrag vom künftigen Inhaber und von beiden Elternteilen beziehungsweise Personensorgeberechtigten zu stellen. Sollte ein Elternteil das alleinige Sorgerecht haben, so ist dies durch einen gerichtlichen Sorgerechtsbeschluss nachzuweisen (siehe Vollmacht zur Vorlage bei der Ausweisbehörde). Bei erstmaliger Ausstellung oder wenn kein anderes Ausweisdokument vorhanden ist (Verlust/Diebstahl), bringen Sie bitte die Geburtsurkunde/ Abstammungsurkunde des Antragsstellers mit.
Formulare zum Herunterladen (PDF)
Formulare der Stadt Troisdorf werden im PDF-Format bereitgestellt. Sie können am Bildschirm ausgefüllt werden. Mehr Informationen zum Thema PDF finden Sie in unserer Hilfe.
Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit des Formularausdrucks, insbesondere auf bereits ausgefüllte Felder oder Unterschriftenfelder!
Unterlagen
- alter Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Lichtbild nicht älter als 6 Monate (Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
- gegebenenfalls Geburtsurkunde/ Abstammungsurkunde
- gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde (nach kürzlich erfolgter Einbürgerung)
zusätzlich vor dem 16. Lebensjahr:
- vorsprache beider Elternteile mit Ausweisdokumenten
oder eines Elternteils mit Ausweisdokument, Vollmacht und Ausweiskopie des fehlenden Elternteils
oder eines Elternteils mit Ausweisdokument und Nachweis über das alleinige Sorgerecht
Vorläufiger Personalausweis:
- biometrisches Lichtbild nicht älter als 6 Monate (Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
Gebühren
- 37,00 € ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre gültig)
- 22,80 € vor dem 24. Lebensjahr (6 Jahre gültig)
Vorläufiger Personalausweis
- 10,00 € (höchstens 3 Monate gültig)
Weiterführende Informationen
Ihre Ansprechpartner bei der Stadt Troisdorf
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