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Meldebescheinigungen
Meldebescheinigung nach § 18 BMG
Bei Ihrer Anmeldung oder Ummeldung händigen wir einmalig eine kostenfreie Meldebestätigung aus. Aus der Meldebescheinigung geht hervor, wer wo gemeldet ist. Darüber hinaus kann eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung ausgestellt werden.
Es ist auch möglich, eine Familienbescheinigung mit Ehepartner/in und minderjährigen Kindern auszustellen, die im selben Haushalt leben.
Wird die Melde-/ Haushaltsbescheinigung vom Arbeitsamt oder Jobcenter verlangt, kann diese gebührenfrei ausgestellt werden. Als Nachweis muss vom Antragssteller eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorgelegt werden.
Erweiterte Meldebescheinigung (ehemals Aufenthaltsbescheinigung)
Diese enthält im Gegensatz zur einfachen Meldebescheinigung auch Angaben über den Familienstand, die Konfession und Staatsangehörigkeit.
Lebensbescheinigung
Bei vielen Rententrägern reicht die Vorlage einer Meldebescheinigung aus. Verlangt der Rententräger ausdrücklich eine Lebensbescheinigung, kann diese erteilt werden. Dies ist ausschließlich durch persönliche Vorsprache möglich.
Beantragung
Die Beantragung muss persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter erfolgen. Eine schriftliche Vollmacht und Ausweiskopie des Antragsstellers ist erforderlich. Der bevollmächtigte Vertreter muss sich ebenfalls ausweisen können.
Eine einfache Meldebescheinigung können Sie auch online über das städtische E-Government-Portal beantragen.
Die Lebensbescheinigung kann ausschließlich durch persönliche Vorsprache ausgestellt werden.
Unterlagen
- Gültiges Ausweisdokument
- ggf. schriftliche Aufforderung vom Arbeitsamt oder Jobcenter
- ggf. Vollmacht und Ausweiskopie
Gebühren
9,- € je Bescheinigung.
Informationen zum Herunterladen (PDF)
Die nachfolgenden Informationen sind im PDF-Format bereitgestellt. Die PDF-Dateien sind in der Regel barrierefrei gestaltet. Dateien, die nicht von der Stadt Troisdorf erstellt wurden, erfüllen unter Umständen diese Kriterien nicht und sind dann mit dem Hinweis (Quelle: extern) gekennzeichnet.
Mehr Informationen zum Thema PDF und Barrierefreiheit finden Sie unter Hilfe.
Weiterführende Informationen
Zugrunde liegende Rechtsvorschrift:
Ihre Ansprechpartner bei der Stadt Troisdorf
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