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Inhalt
Ausnahmegenehmigungen zum Abstellen von Ladebehältern (Containern)
Nach § 46 Abs. 1 Ziffer 8 der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss für das Aufstellen von Containern auf öffentlicher Verkehrsfläche eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Jede Aufstellung auf öffentlicher Verkehrsfläche ist vorab genehmigungspflichtig, dies gilt ab dem ersten Tag der Aufstellung.
Die Bedingungen und Auflagen für die Aufstellung eines Containers finden Sie hier als Information zum Herunterladen .
Beantragung
Die Beantragung muss schriftlich erfolgen. Sie können sie persönlich vornehmen oder jemanden durch eine Vollmacht beauftragen. Bitte benutzen Sie den als pdf bereitgestellten Formularvorduck.
Formular zum Herunterladen (PDF)
Formulare der Stadt Troisdorf werden im PDF-Format bereitgestellt. Sie können am Bildschirm ausgefüllt werden. Mehr Informationen zum Thema PDF finden Sie in unserer Hilfe.
Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit des Formularausdrucks, insbesondere auf bereits ausgefüllte Felder oder Unterschriftenfelder!
Gebühren
Verwaltungsgebühren
Für die Genehmigung wird eine Verwaltungsgebühr gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 25.01.2011 (BGBI. I S98) in Verbindung mit der hierzu erlassenen Dienstanweisung der Stadt Troisdorf erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Dauer der Aufstellung. Die genaue Höhe der Gebühren kann bei der zuständigen Sachbearbeiterin erfragt werden.
Sondernutzungsgebühren
Zusätzlich zu der Verwaltungsgebühr wird eine Sondernutzungsgebühr nach der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen (Sondernutzungssatz) der Stadt Troisdorf vom 10.02.1999 in der z.Z. geltenden Fassung erhoben. Die Gebühr richtet sich nach der Größe, dem Standort und der Dauer der Aufstellung des Containers. Die genaue Gebührenhöhe kann bei der zuständigen Sachbearbeiterin erfragt werden.
Informationen zum Herunterladen (PDF)
Die nachfolgenden Informationen sind im PDF-Format bereitgestellt. Die PDF-Dateien sind in der Regel barrierefrei gestaltet. Dateien, die nicht von der Stadt Troisdorf erstellt wurden, erfüllen unter Umständen diese Kriterien nicht und sind dann mit dem Hinweis (Quelle: extern) gekennzeichnet.
Mehr Informationen zum Thema PDF und Barrierefreiheit finden Sie unter Hilfe.
Zugrunde liegende Satzung zum Herunterladen (PDF)
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Weiterführende Informationen
Zugrunde liegende Rechtsvorschrift:
Ihre Ansprechpartnerin bei der Stadt Troisdorf
Überspringen: Tabelle der Ansprechpartner
Mitarbeiterin | Kontakt | Büro |
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Frau J. Wenz |
Tel. 02241/900-314 Fax 02241/900-8068 |
Rathaus, Kölner Straße 176 ![]() Zimmer 223 |