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Inhalt
Kinderreisepässe
Allgemein
Kinderreisepässe erhalten Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Bei Reisen in bestimmte Länder (z.B. USA) ist der Kinderreisepass nicht ausreichend. Nähere Auskünfte erhalten Sie im Bürgerbüro.
Hinweis: Der Kinderreisepass ersetzt den früheren Kinderausweis.
Die Bearbeitungszeit beträgt eine Woche.
Bei Verlust des Kinderreisepasses wenden Sie sich bitte umgehend ans Bürgerbüro.
Aktualisierung
Der Kinderreisepass sollte immer wieder mit einem neuen biometrischen Passbild und der Körpergröße aktualisiert werden. Wenn das Foto im Kinderreisepass mit dem Kind nicht mehr übereinstimmt, kann es in einigen Ländern zu Einreiseschwierigkeiten kommen.
Verlängerung
Der Kinderreisepass kann vor Ablaufdatum bis maximal zum 12. Lebensjahr verlängert werden.
Beantragung
Kinder jeden Alters müssen bei Beantragung vor Ort sein.
Es muss immer die Geburtsurkunde/ Abstammungsurkunde vorgelegt werden.
Beide Erziehungsberechtigte müssen bei der Antragstellung anwesend sind. Nur in Ausnahmefällen genügt die Vorsprache eines Elternteils und die schriftliche Einverständniserklärung des anderen Elternteils in Verbindung mit der Vorlage des Personalausweises in Original oder in Kopie. Sollte ein Elternteil das alleinige Sorgerecht haben, so ist dies durch einen gerichtlichen Sorgerechtsbeschluss nachzuweisen (s. Vollmacht zur Vorlage bei der Ausweisbehörde).
Formular zum Herunterladen (PDF)
Formulare der Stadt Troisdorf werden im PDF-Format bereitgestellt. Sie können am Bildschirm ausgefüllt werden. Mehr Informationen zum Thema PDF finden Sie in unserer Hilfe.
Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit des Formularausdrucks, insbesondere auf bereits ausgefüllte Felder oder Unterschriftenfelder!
Unterlagen
- Kind
- Geburtsurkunde/ Abstammungsurkunde
- ggf. alter Kinderreisepass
- ggf. Einbürgerungsurkunde (nach kürzlich erfolgter Einbürgerung)
- biometrisches Lichtbild (Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
- beide Eltern mit Ausweisdokumenten
oder ein Elternteil mit Ausweisdokument, Vollmacht und Ausweiskopie des fehlenden Elternteils
oder ein Elternteil mit Ausweisdokument und Nachweis über das alleinige Sorgerecht
Gebühren
Ausstellung
- 13,00 €
Aktualisierung / Verlängerung
- 6,00 €
Weiterführende Informationen
Zugrunde liegende Rechtsvorschrift:
Ihre Ansprechpartner bei der Stadt Troisdorf
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