Inhalt
Änderungen von KFZ-Zulassungen
1. Änderung der Halteradresse eines KFZ
Bei Umzügen innerhalb des Rhein-Sieg-Kreises muss ab sofort die neue Anschrift wieder in den Fahrzeugschein eingetragen werden. Eine formlose Mitteilung über die Änderung der Adresse reicht nicht mehr aus!
Sind Sie aus dem Rhein-Sieg-Kreis nach Troisdorf gezogen, kann die Eintragung Ihrer neuen Anschrift in den Fahrzeugschein im Bürgerbüro der Stadt Troisdorf erfolgen.
Beantragung
Die Beantragung muss persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter erfolgen. Eine schriftliche Vollmacht und Ausweiskopie des Antragsstellers ist erforderlich. Der bevollmächtigte Vertreter muss sich ebenfalls ausweisen können.
Unterlagen
- Fahrzeugschein
- Personalausweis oder Reisepass
2. Namensänderung
Bei Namensänderung des Fahrzeughalters müssen die Fahrzeugpapiere geändert werden. Auch hierfür können Sie sich an das Troisdorfer Bürgerbüro wenden.
Beantragung
Die Beantragung muss persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter erfolgen. Eine schriftliche Vollmacht und Ausweiskopie des Antragsstellers ist erforderlich. Der bevollmächtigte Vertreter muss sich ebenfalls ausweisen können.
Unterlagen
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Nachweis über die Namensänderung
- Personalausweis oder Reisepass
Gebühren
für Änderungen der Halterdaten (Adresse oder Name) eines KFZ: 10,80 €
3. Außerbetriebsetzung
Die Abmeldung Ihres KFZ können Sie ebenfalls im Bürgerbüro der Stadt Troisdorf vornehmen lassen.
Unterlagen
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Kennzeichenschild(er) mit unbeschädigten Siegeln
(Bei beschädigten oder entfernten Kreissiegeln auf den Kennzeichenschildern ist die Außerbetriebssetzung nur beim Straßenverkehrsamt möglich.)
Beantragt der Fahrzeughalter selbst die Außerbetriebsetzung, kann statt des Fahrzeugbriefes / Zulassungsbescheinigung Teil II der Personalausweis vorgelegt werden.
Gebühren
Gebühr für die Außerbetriebsetzung: 7,50 €
Reservierung Verbleibskennzeichen: 2,60 €
4. Zulassung eines Fahrzeugs
Hierfür ist das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises in Siegburg zuständig.
Kontakt:
Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises
Kreisverwaltung
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Tel. 02241 / 13 3939
Fax 02241 / 13 2081
E-Mail: strassenverkehrsamt@rhein-sieg-kreis.de
Öffnungszeiten:
Montag 7.30 - 18.00 Uhr
Dienstag - Freitag 7.30 - 12.00 Uhr
Online einen Termin im Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises reservieren
Online vorab Ihr Wunschkennzeichen für Ihr KFZ reservieren
Weiterführende Informationen
Zugrunde liegende Rechtsvorschrift:
Ihre Ansprechpartner bei der Stadt Troisdorf
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