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Inhalt
Hundesteuer
Das Steueramt der Stadt ist zuständig für die Erhebung und Festsetzung der Hundesteuer. Hier erfolgt ebenfalls die Ausgabe der Hundesteuermarken.
Außer der Anmeldung und Abmeldung Ihres Hundes / Ihrer Hunde beim Steueramt, sind die Verpflichtungen durch das Landeshundegesetz NRW bei der Haltung von
- gefährlichen Hunden (§3 LHundG NRW)
- Hunden bestimmter Rassen (§10 LHundG NRW)
- großen Hunden (§11 LHundG NRW)
zu beachten.
Anmeldung und Abmeldung
Die An- und Abmeldung des Hundes oder der Hunde muss schriftlich erfolgen. Bitte benutzen Sie die bereitgestellten Formulare.
Formulare zum Herunterladen (PDF)
Formulare der Stadt Troisdorf werden im PDF-Format bereitgestellt. Sie können am Bildschirm ausgefüllt werden. Mehr Informationen zum Thema PDF finden Sie in unserer Hilfe.
Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit des Formularausdrucks, insbesondere auf bereits ausgefüllte Felder oder Unterschriftenfelder!
Unterlagen
- ggf. Erlaubnis gem. Landeshundegesetz NRW
- ggf. tierärztliche Bescheinigung bei der Abmeldung
Zugrunde liegende Satzung zum Herunterladen (PDF)
Mehr Informationen zum Thema PDF und Barrierefreiheit finden Sie unter Hilfe.
Ihre Ansprechpartnerinnen bei der Stadt Troisdorf
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