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Erstattungen von Schülerfahrkosten
Als Schülerfahrkosten werden nur die für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule notwendig entstandenen wirtschaftlichsten Fahrkosten erstattet. Dies gilt, wenn der Schulweg in der Sekundarstufe I 5. - 10. Klasse mehr als 3,5 km; in der Sekundarstufe II (11. - 13. Klasse) mehr als 5 km beträgt.
Anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler, die laufende Hilfe nach dem Sozialgesetzbuch SGB XII (klassische Sozialhilfe), Sozialgesetzbuch Ii (Hartz IV) und dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, stellen bei ihrem Leistungsträger einen Antrag auf Übernahme der Bezuschussung der Schülerfahrkosten. Der Leistungsträger wird hierüber einen Bescheid erstellen. Mit Vorlage dieses Bescheids kann dann beim Schulverwaltungsamt ein Antrag auf Rückerstattung der übrigen Fahrkosten gestellt werden.
Beantragung
Für die schriftliche Beantragung benutzen Sie bitte das zum Herunterladen bereit gestellte Formular. Bei Fragen wenden Sie sich an den genannten Ansprechpartner.
Formular zum Herunterladen (PDF)
Formulare der Stadt Troisdorf werden im PDF-Format bereitgestellt. Sie können am Bildschirm ausgefüllt werden. Mehr Informationen zum Thema PDF finden Sie in unserer Hilfe.
Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit des Formularausdrucks, insbesondere auf bereits ausgefüllte Felder oder Unterschriftenfelder!
Weiterführende Informationen
Zugrunde liegende Rechtsvorschrift:
Ihre Ansprechpartnerin bei der Stadt Troisdorf
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Mitarbeiterin | Kontakt | Büro |
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Frau A. Grommes |
Tel. 02241/900-412 Fax 02241/900-8412 |
Rathaus, Kölner Straße 176 ![]() Zimmer 170 |