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Städtische Grundstücke und Immobilien
Die Verpachtung von stadteigenem Acker-, Grün- und Gartenland erfolgt über das Sachgebiet Liegenschaften. Für den städtischen Erwerb und die Veräußerung von be- und unbebauten Grundstücken ist das Sachgebiet ebenfalls zuständig. Hier erhalten Sie alle Informationen zum Erwerb von Wohngrundstücken oder -immobilien.
Die Ansiedlung von Gewerbebetrieben durch die Veräußerung von Gewerbegrundstücken wird von den städtischen Tochtergesellschaften Troisdorfer Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing GmbH (TROWISTA) und TroPark GmbH Troisdorf - Der IndustrieStadtpark betreut.
Für Verkehrswertgutachten von Immobilien ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Sieg-Kreis und in der Stadt Troisdorf zuständig.
Sie erreichen ihn unter folgender Adresse:
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Tel.: 02241 / 13-2794 oder 13-2795.
Grundstücksgrenzen im Stadtgebiet
Auf Grundlage der Bauleit- und Bebauungspläne wird gemäß Baugesetzbuch (BauGB) die
- Neuordnung von Grundstücken entsprechend der Festsetzungen in den zugrundeliegenden Bebauungsplänen (Umlegung)
- Neuordnung von nicht selbsständig bebauten Grundstücken (Grenzregelung)
durchgeführt, ebenso der Erwerb von nach den Bebauungsplänen ausgewiesenen öffentlichen Verkehrsflächen.
Ihre Ansprechpartner bei der Stadt Troisdorf
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