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Inhalt
Erlaubnisse nach §46 der Straßenverkehrsordnung
Folgende Erlaubnisse können nach § 46 der Straßenverkehrsordnung (StVO) auf Antrag erteilt werden:
- Befahren und Parken in/auf
- Bewohnerparkzonen
- Fußgängerzone
- gesperrten Wegen
- eingeschränktem Halteverbot
- Parkausweise für
- Handwerker
- soziale Dienste
- Schwerbehinderte aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)
- Schwerbehinderte außerhalb der aG - Regelung
Beantragung
Die Erlaubnisbeantragung muß schriftlich erfolgen. Bitte benutzen Sie nach Möglichkeit die zum Herunterladen bereitgestellten Formulare.
Formulare zum Herunterladen (PDF)
Formulare der Stadt Troisdorf werden im PDF-Format bereitgestellt. Sie können am Bildschirm ausgefüllt werden. Mehr Informationen zum Thema PDF finden Sie in unserer Hilfe.
Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit des Formularausdrucks, insbesondere auf bereits ausgefüllte Felder oder Unterschriftenfelder!
Weiterführende Informationen
Zugrunde liegende Rechtsvorschrift:
Ihre Ansprechpartnerin bei der Stadt Troisdorf
Überspringen: Tabelle der Ansprechpartner
Mitarbeiterin | Kontakt | Büro |
---|---|---|
Frau B. Fassbender |
Tel. 02241/900-383 Fax 02241/900-8068 |
Rathaus, Kölner Straße 176 ![]() Zimmer 224 |