Inhalt
Beratung und Hilfe im Asylverfahren
Personen, die in Ihrem Heimatstaat wegen ihrer Herkunft, Religionszugehörigkeit oder ihrer politischen Anschauung verfolgt werden, können in Deutschland Asyl beantragen.
Der Asylantrag kann bei der Ausländerbehörde der Stadt Troisdorf gestellt werden. Von dort wird der Asylbewerber an die zuständige Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge weitergeleitet. Beim Bundesamt wird nach Anhörung des Asylbewerbers über das Asylgesuch entschieden.
Während des Asylverfahrens erhält der Asylbewerber eine Aufenthaltsgestattung. Diese ist zeitlich befristet und auf einen räumlichen Geltungsbereich (für die Stadt Troisdorf Regierungsbezirk Köln) beschränkt. Die Aufenthaltsgestattung berechtigt nicht zum Grenzübertritt.
Unter bestimmten Voraussetzungen hat der Asylbewerber Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Die Aufenthaltsgestattung erlischt kraft Gesetzes mit rechtskräftigem Abschluss des Asylverfahrens.
Wird der Ausländer als Asylberechtigter anerkannt oder wird ihm die Flüchtlingseigenschaft (§ 60 Abs. 1 AufenthG) zuerkannt, so wird ihm ein Reiseausweis für Flüchtlinge ausgestellt und eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Nach Ablauf von drei Jahren erhält der Asylberechtigte ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, wenn die Gründe für sein Asyl weiterhin vorliegen
Alle weiteren Informationen lesen Sie unter dem Stichwort Asylverfahren.
Beantragung
Die Beantragung muss schriftlich erfolgen. Sie können sie persönlich vornehmen oder jemanden durch eine Vollmacht beauftragen.
Unterlagen
Alle Dokumente, die die Identität des Antragstellers nachweisen (soweit vorhanden)
Weiterführende Informationen
Zugrunde liegende Rechtsvorschrift:
Ihr Ansprechpartner bei der Stadt Troisdorf
30.3 - Ausländerangelegenheiten / Einbürgerungen
Überspringen: Tabelle der Ansprechpartner
Mitarbeiter | Kontakt | Büro |
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Herr P. van de Water |
Tel. 02241/900-395 Fax 02241/900-8030 |
Rathaus, Kölner Straße 176 ![]() Zimmer 260 |