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Ausnahmegenehmigungen zum anlassbezogenen Parken in Halteverbotszonen
Auf vielen Straßen im Stadtgebiet sind Haltverbote eingerichtet, um den Verkehrsfluss zu gewährleisten oder die StVO verbietet ein Halten und Parken. Dennoch besteht unter Umständen anlassbezogen der Bedarf, Fahrzeuge im Haltverbot, zumindestens zeitweise, abzustellen.
Zu diesem Zweck besteht die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Die Beantragung dieser Genehmigung muss schriftlich circa 14 Tage vorher erfolgen. Die Beschilderung ist mindestens 72 Stunden vorher aufzustellen.
Entsprechende Schilder können Sie beim städtischen Baubetriebshof oder über Umzugsspeditionen ausleihen.
Beantragung
Die Beantragung muss persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen und muss folgende Angaben enthalten:
- Name der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers
- Anschrift, Straße und Hausnummer
- Aufstellort
- Wochentag und Uhrzeit
beispielsweise Montag, 7.00 bis 17.00 Uhr
Weiterführende Informationen
Zugrunde liegende Rechtsvorschrift:
Ihre Ansprechpartner bei der Stadt Troisdorf
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