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Informationen zu Geburten
Wenn Sie in Troisdorf geboren sind, stellt das Standesamt der Stadt Troisdorf
Geburtsurkunden sowie beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister
aus.
Sie erwarten in naher Zukunft Nachwuchs und wollen sich schon mal vorab informieren?
Oder darf man den stolzen Eltern zur Geburt schon gratulieren?
Das Troisdorfer Netzwerk Frühe Hilfen bietet Schwangeren und jungen Eltern Unterstützung und Hilfe, die gemeinsame Zeit mit ihrem Kind so liebevoll, sicher und gesund wie möglich verbringen zu können.
Anzeige der Geburt
Die Geburt eines Kindes ist innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim Standesamt anzuzeigen. Erfolgt die Geburt in einem öffentlichen oder privaten Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, so ist der Träger das Krankenhaus (der Einrichtung) zu Meldung verpflichtet.
Erfolgt die Entbindung nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, sind die sorgeberechtigten Elternteile zur Anzeige verpflichtet sowie, sofern diese verhindert sind, jede Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eignem Wissen unterrichtet ist.