Europawahl 2024

Allgemeine und aktuelle Informationen zur Europawahl 2024

Laufend aktualisierte Wahlergebnisse für die Stadt Troisdorf finden sich hier



  • Wer darf wählen?

    Für die Teilnahme an der Europawahl gelten für Unionsbürgerinnen und -bürger die gleichen Zulassungsbedingungen wie für Deutsche:

    Voraussetzung ist, dass sie

    • das 16. Lebensjahr vollendet haben (erstmal zur Wahl 2024 wird das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre gesenkt),
    • in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind,
    • seit mindestens drei Monaten
       a) in der Bundesrepublik Deutschland oder
       b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
       eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
    • In Deutschland lebende EU-Bürger müssen sich entscheiden, ob sie an ihrem Wohnsitz in Deutschland oder in ihrer Heimat wählen möchten.

    Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger werden von Amts wegen von der zuständigen Gemeinde in ein Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie auf ihren Antrag hin bei der Wahl vom 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden waren, sofern sie – ohne zwischenzeitlichen Wegzug in das Ausland – am 42. Tag vor der Wahl (= 28. April 2024) bei einer Meldebehörde gemeldet sind. 

    Wahlberechtigte Unionsbürgerin oder Unionsbürger, die noch nicht in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden waren oder die zwischenzeitlich ins Ausland weggezogen waren, werden in das Wählerverzeichnis nur eingetragen, wenn Sie einen Antrag gestellt haben. Der handschriftlich und persönlich unterschriebene „Original-Antrag eines Unionsbürgers auf Eintragung in das Wählerverzeichnis“ muss spätestens bis zum 19. Mai 2024 gestellt werden und im Wahlamt der Stadt Troisdorf, Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf, eingegangen sein. Da der o. g. Termin eine Ausschlussfrist ist, können später eingehende Anträge nicht berücksichtigt werden. 

    Wahlberechtigte Deutsche (sog. „Auslandsdeutsche") werden in das Wählerverzeichnis nur eingetragen, wenn Sie einen Antrag gestellt haben. Der handschriftlich und persönlich unterschriebene „(Original)Antrag eines im Ausland lebenden Deutsch auf Eintragung in das Wählerverzeichnis“ muss spätestens bis zum 19. Mai 2024 gestellt werden und im Wahlamt der Stadt Troisdorf, Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf, eingegangen sein. Da der o. g. Termin eine Ausschlussfrist ist, können später eingehende Anträge nicht berücksichtigt werden. 

    Für Auslandsaufenthalte gilt, dass ein Beamter oder Soldat, der von seinem Dienstherrn ins Ausland versetzt wurde wahlberechtigt ist. Der Antrag auf Briefwahl kann schriftlich formlos erfolgen, falls der Wahlberechtigte noch in Troisdorf mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.

  • Entwicklung der Wahlberechtigten und der Wahlbeteiligung in Troisdorf

     

    Europawahl 2024
    (Stand 22. März 2024)

    Europawahl 2019

    Europawahl 2014

    Wahlberechtigte

    55.552

    54.277

    53.820

    Wahlbeteiligung

     

    61,4 Prozent

    53 Prozent

    Wahlalter

    16 Jahre

    18 Jahre

    18 Jahre

    55.552 Troisdorfer*innen sind mit Stand 22. März 2024 zur Europawahl wahlberechtigt. Von den 652 Erstwähler*innen sind 322 weiblich und 330 männlich. Personen mit diverser Geschlechtsangabe sind uns nicht bekannt.

  • Wer darf nicht wählen?

    • Ein Deutscher ist vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn er infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
    • Ein Unionsbürger ist vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn
      1. er infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt oder
      2. er in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt (Herkunfts-Mitgliedstaat), infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung das Wahlrecht zum Europäischen Parlament nicht besitzt.
  • Teilnahme an der Wahl

    Sie können auf drei Wegen an der Europawahl teilnehmen: 

    • Urnenwahl: Sie geben Ihre Stimme am Wahltag, 9. Juni 2024, zwischen 8 und 18 Uhr im Wahlraum Ihres Wahlbezirks persönlich ab. Alle Wahlgebäude der Urnenwahlbezirke sind 2024 für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
    • Briefwahl: Sie geben Ihre Stimme per Brief ab. Ihre Briefwahlunterlagen erhalten Sie nur auf Antrag. Mehr dazu erfahren Sie in Ihrer Wahlbenachrichtigung. Oder Sie stellen den Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen vom 29. April 2024 bis 5. Juni 2024, 12 Uhr, per Online-Wahlscheinantrag.
    • Direktwahl: Bei dieser Sonderform der Briefwahl können Sie ab dem 6. Mai 2024 persönlich im Erdgeschoss des Troisdorfer Rathauses (Sitzungssaal A), Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf, wählen.

      Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros:
      • Montag: 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr;
      • Dienstag - Donnerstag: 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr - 16.00 Uhr;
      • Freitag: 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr;
        außer dem Freitag vor der Wahl (07. Juni 2024) von 07.30 bis 18.00 Uhr.

      • An folgenden Tagen bleibt das Briefwahlbüro geschlossen:
        • 9. Mai 2024 (Christi Himmelfahrt), 
        • 20. Mai 2024 (Pfingstmontag), 
        • 29. Mai 2024 (das Rathaus ist geschlossen),
        • 30. Mai 2024 (Fronleichnam)
  • Was passiert wann?

    In den Wochen und Monaten vor der Europawahl, aber auch am Wahltag und danach gibt es wichtige Daten und Fristen, über die wir Ihnen hier einen Überblick geben:

    Termine zur Europawahl 2024

  • Wahlbenachrichtigung

    Die Wahlbenachrichtigungen werden zwischen dem 4. und 19. Mai 2024 per Post zugestellt. Wenn Sie glauben, wahlberechtigt zu sein und in diesem Zeitraum keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte umgehend unter den genannten Telefonnummern an das Wahlamt.

  • Wählerverzeichnis – Umzug in oder nach Troisdorf

    Entscheidend für die Teilnahme an der Wahl ist die Eintragung im Wählerverzeichnis. Alle wahlberechtigten Bürger*innen, die am 28. April 2024 in Troisdorf gemeldet sind, sind hier von Amts wegen, also automatisch eingetragen. Beim Wählerverzeichnis handelt es sich streng genommen also um ein Verzeichnis der Wahlberechtigten. Sie können vom 21. bis 24. Mai 2024 zu den Öffnungszeiten des Briefwahlbüros bei uns im Troisdorfer Rathaus (Sitzungssaal A), Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf, Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen. 

    Wenn Sie nach dem 28. April innerhalb von Troisdorf umziehen oder neu nach Troisdorf ziehen, müssen Sie abhängig vom Umzugstermin folgendes beachten, um im Wählerverzeichnis zu stehen:

    1. Wenn Sie sich ab dem 29. April 2024 innerhalb Troisdorfs ummelden, bleiben Sie in dem Wählerverzeichnis des Wahlbezirks Ihrer bisherigen Wohnung eingetragen und können am Wahltag nur dort wählen. Möchten Sie in Ihrem neuen Wahlbezirk wählen, können Sie bis zum 7. Juni 2024 (18 Uhr) Ihre Briefwahlunterlagen bei uns beantragen. Mit dem darin enthaltenen Wahlschein können Sie in jedem Wahlraum in Troisdorf wählen.

    2. Wenn Sie zwischen dem 29. April und dem 19. Mai 2024 aus einer anderen Gemeinde in Deutschland oder aus einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Troisdorf ziehen und hier wählen möchten, müssen Sie bei uns einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Andernfalls bleiben Sie im Wählerverzeichnis Ihres letzten Wohnortes eingetragen. Der Antrag muss bis zum 19. Mai 2024 bei uns postalisch eingehen. Sie werden dann aus dem Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde/-stadt gestrichen.

    3. Wenn Sie ab dem 20. Mai 2024 innerhalb Deutschlands umziehen und sich ummelden, verbleiben Sie im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und können nur dort das Wahlrecht ausüben. Sie können entweder durch Briefwahl oder vor Ort wählen.

    4. Sollten Sie Ihre in Troisdorf liegende Nebenwohnung nach dem 28. April 2024 als Hauptwohnung anmelden, dann beantragen Sie bis zum 19. Mai 2024 Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis, wenn Sie in Troisdorf wählen wollen. Sie werden dann aus dem Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde/-stadt gestrichen.

    5. Falls Sie bisher keine Wohnung in Deutschland hatten und auch nicht vom Ausland her die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragt haben, können Sie – wie bei einem Umzug im Inland – bis zum 19. Mai 2024 zusätzlich zu Ihrer Anmeldung bei der Meldebehörde schriftlich Ihre Eintragung in das Troisdorfer Wählerverzeichnis beantragen. Bitte wenden Sie sich an das Wahlamt, um Ihre Wahlberechtigung zu klären und den erforderlichen Eintragungsantrag zu stellen.

    6. Wenn Sie als nichtdeutscher Unionsbürger innerhalb Deutschlands umgezogen sind und schon an Ihrem bisherigen Wohnort in das dortige Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen entsprechenden Antrag gestellt haben, gelten für Sie die gleichen Bestimmungen wie für deutsche Wahlberechtigte.

  • Wahlverfahren

    Das EU-Wahlrecht sieht vor, dass in allen Mitgliedstaaten nach dem Verhältniswahlsystem gewählt wird. Das bedeutet: Je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Europaabgeordnete schickt sie ins Europäische Parlament. Insgesamt werden 720 Abgeordnete in den 27 Mitgliedstaaten gewählt. Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 Abgeordnete des Europäischen Parlaments. In Deutschland werden die Europaabgeordneten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl auf der Basis von Listenwahlvorschlägen gewählt. Die Kandidat*innen treten also auf einer gemeinsamen Liste ihrer Partei zur Wahl an und können von den Wahlberechtigten nicht unmittelbar persönlich, sondern nur im Rahmen der Liste gewählt werden. Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme.

  • Wahlgebiet

    Das Wahlgebiet ist die Bundesrepublik Deutschland. Im Gegensatz zu anderen Wahlereignissen gibt es zur Europawahl keine Aufgliederung in Wahlkreise. Unser Stadtgebiet ist in jeweils 42 Urnenwahlbezirke und 25 Briefwahlbezirke eingeteilt.

  • Ehrenamtliche Wahlhelfer*innen

    Einfach mal mitmachen: Die Stadt benötigt insgesamt 670 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die ab 7.30 Uhr im Wahllokal sind (im Briefwahlbüro in der Europaschule in Oberlar „Am Bergeracker“ ab 14.30 Uhr) und an der Auszählung der Stimmen nach 18 Uhr mitwirken. Es gibt natürlich Pausen, Erfrischungsgetränke, viele Gespräche und ein Erfrischungsgeld von 40 € in einem Briefwahlbüro und 50 € in einem Urnenwahlbezirk.

    Sollte sich ein ganzes Team von 5 Personen als ehrenamtliche Wahlhelfer*innen anmelden, dann gibt es für das ganze Team zusätzlich 50 € Prämie. Hier sind Schulklassen oder Vereine herzlich willkommen. Voraussetzung für die Tätigkeit als Wahlhelfender ist, dass man wahlberechtigt zur Europawahl ist.

    Unsere Demokratie lebt vom Miteinander. Jede und jeder Wahlberechtigte sollte das Wahlrecht in Anspruch nehmen. Darüber hinaus kann man als Wahlhelferin oder Wahlhelfer selbst eine reizvolle Aufgabe übernehmen, am Verfahren aktiv teilnehmen und den ordnungsgemäßen Wahlverlauf vor Ort mitverfolgen.

    Jede helfende Hand ist ein Garant dafür, dass das Wahlergebnis im Wahlvorstand richtig, unabhängig und neutral festgestellt wird.

    Interessentinnen und Interessenten für das spannende Ehrenamt einer Wahlhelferin oder eines Wahlhelfers, die die ersten Wahlergebnisse hautnah miterleben wollen, melden sich bei den genannten Ansprechpartnern telefonisch oder direkt im Rathaus Kölner Str. 176, Zimmer E17/E18 (EG rechts) oder senden eine E-Mail an wahlhelfende@troisdorf.de.

    Oder bewerben Sie sich hier online beim Wahlamt der Stadt Troisdorf. 

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  • Weitere Informationen

    Weitere Informationen zur Europawahl oder Ergebnisse von früheren Wahlen in Troisdorf finden Sie außerdem auf den folgenden Seiten:

    Informationen der Bundeswahlleiterin

    Informationen über die Europawahl

    Informationen des Europäischen Parlaments

    Troisdorf Wahlergebnisse

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