Stadtrat und Ausschüsse
Stadtrat und Ausschüsse
"Ich eröffne die heutige Ratssitzung. Vor Eintritt in die Tagesordnung ... "
Mit diesen Worten eröffnet der Troisdorfer Bürgermeister die Ratssitzung und begrüßt die Ratsmitglieder und die anwesenden Bürgerinnen und Bürger zu Beginn einer jeden Ratssitzung.
Ob es um die Gebühren für Straßenreinigung geht, um Bebauungspläne, Parkraum- und Verkehrskonzepte oder um die künftige Nutzung des Camp Spich: Was der Rat entscheidet, hat oft sehr konkrete Bedeutung dafür, wie es sich in unserer Stadt leben und arbeiten lässt.
Zusammensetzung des Rates
Dem Rat gehören 50 von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Mitglieder aus neun Parteien an. Sie führen die Bezeichnung "Stadtverordneter" bzw. "Stadtverordnete".
Weitere Informationen zu Rat, Fraktionen und Fachausschüssen erhalten Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Troisdorf. Hier finden Sie auch den Sitzungskalender des Rates und der Fachausschüsse mit Einsicht in die jeweiligen öffentlichen Unterlagen.
Sitzverteilung (Stand: 04.01.2024)
- CDU Troisdorf · 19 Sitze
- SPD Troisdorf · 13 Sitze
- Bündnis 90 / Die Grünen Troisdorf · 9 Sitze
- Die Linke. Troisdorf · 2 Sitze
- FDP Troisdorf · 2 Sitze
- DIE FRAKTION · 2 Sitze
- Volksabstimmung · 2 Sitz
- Einzelratsmitglied · 1 Sitz
Den Vorsitz führt der Bürgermeister, der gleichzeitig oberster Repräsentant der Stadt und Chef der Verwaltung ist und der im Rat ebenfalls Stimmrecht hat. Ihm zur Seite stehen die vom Rat gewählten Vize-Bürgermeister.
Arbeitsweise
Obwohl der Rat ähnlich wie ein Parlament arbeitet, ist er im rechtlichen Sinne kein Parlament, sondern oberstes Verwaltungsorgan der Gemeinde. Er bildet das Kernstück der Selbstverwaltung der Gemeinden.
Der Rat berät und trifft Entscheidungen in allen wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde. Er tut dies entweder auf Vorschlag der Verwaltung oder auf Antrag der Ratsfraktionen oder Ratsgruppen sowie auf Empfehlung der Fachausschüsse. Der Rat hält sich dabei an genaue Regeln, die ein demokratisches, faires und transparentes Zustandekommen der Entscheidungen gewährleisten sollen. Sie sind in der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und in der Geschäftsordnung niedergelegt.