Lesesaal (Bild: Stadtarchiv Troisdorf)

Häufige Fragen (FAQ)

Besuch vor Ort / Allgemeines:

  • Wo finde ich das Stadtarchiv?

    Das Stadtarchiv finden Sie im Untergeschoss des Troisdorfer Rathauses. Kontakt, Adresse und Öffnungszeiten finden Sie hier. Der Pförtner am Haupteingang weist Ihnen gerne den Weg vor Ort.

  • Brauche ich für den Besuch im Stadtarchiv einen Termin bzw. eine Voranmeldung? 

    Es wäre super und sehr hilfreich, wenn Sie uns Ihren Besuch und/oder Ihr Anliegen vorher am besten per E-Mail  oder telefonisch ankündigen bzw. mitteilen würden. Dann kann ein passender Termin vereinbart werden und wir können Ihr Anliegen bzw. Ihre zur Einsicht gewünschten Archivalien schon im Vorfeld bearbeiten bzw. rauslegen. Dies ist für beide Seiten angenehmer. 

  • Gibt es WLAN im Stadtarchiv? 

    Ja, im Lesesaal des Stadtarchivs sowie im gesamten Rathaus gibt es kostenloses WLAN.

  • Ist das Stadtarchiv barrierefrei zugänglich? 

    Ja, das Untergeschoss des Rathauses, in dem sich das Stadtarchiv befindet, lässt sich per Aufzug barrierefrei erreichen. Die Räumlichkeiten und der Lesesaal des Stadtarchivs sind ebenfalls barrierefrei zugänglich.

  • Wo kann ich bei einem Besuch des Stadtarchivs parken?

    Kostenpflichtige Parkplätze gibt es im Parkhaus an der Stadthalle gegenüber dem Troisdorfer Rathaus.

  • Was unterscheidet Archive von anderen Gedächtnis- und Kultureinrichtungen wie Bibliotheken oder Museen? 

    Archive archivieren und bewahren papiergebundene oder elektronische Unterlagen bzw. Schriftgut mit unikalem Charakter auf. Dies können z.B. sein: 

    • Urkunden, Amtsbücher, Akten, Schriftstücke, Karteien, Karten, Risse, Pläne, Plakate, Siegel, Bild-, Film- und Tondokumente
    • elektronischen Aufzeichnungen, unabhängig von ihrer Speicherungsform

    Zu den Kernaufgaben von Archiven gehören: 

    • Überlieferungsbildung, d.h. die Bewertung und Übernahme archivwürdiger analoger wie digitaler Unterlagen und Informationsträger amtlicher und/oder privater Herkunft
    • Erschließung (Ordnung und Verzeichnung) des Archivguts und damit die Nutzbar- und Zugänglichmachung desselben
    • Benutzung, Anfragenbeantwortung, Nutzerberatung und -betreuung
    • Bestandserhaltung
    • archivische Öffentlichkeitsarbeit, Archivpädagogik, historische Bildungsarbeit, geschichtliche Forschungen und Vermittlung der Forschungsergebnisse

    Archive lassen sich in sog. Archivsparten typisieren:

    • Staatliche Archive (u.a. Bundesarchiv, Landesarchive)
    • Kommunale Archive
    • Kirchliche Archive
    • Herrschafts- und Adels- bzw. Familienarchive
    • Wirtschaftsarchive
    • Archive der Parlamente, politischen Parteien, Stiftungen und Verbände
    • Medienarchive
    • Archive der Hochschulen sowie wissenschaftlicher Institutionen
    • Bewegungsarchive sowie weitere Freie Archive

    Das Stadtarchiv Troisdorf ist Teil der Stadtverwaltung Troisdorf und damit folglich ein öffentlich-rechtliches Kommunalarchiv. Wir sind zuständig für die Überlieferung der archivwürdigen Unterlagen der Stadtverwaltung (Ämter, Dienststellen etc.) und ergänzen unseren Bestand mit Sammlungsgut privater Herkunft.

    Die Aufgabe von Bibliotheken besteht dagegen in der Sammlung und Bereitstellung von publizierter Literatur, die – analog oder digital – mehrfach existent ist. Museen hingegen sammeln und präsentieren – meist dreidimensionale – Gegenstände (z.B. Gemälde, Möbel, Münzen) zu konkreten Themen, Epochen, Kunstrichtungen, Regionen, Künstlern etc.

  • Ich habe Unterlagen, Karten, Pläne, Plakate, Siegel, Bild-, Film- und Tondokumente, elektronischen Aufzeichnungen etc. mit historischem oder aktuellem Bezug zu Troisdorf, seinen Stadtteilen, der hiesigen lokalen Lebenswelt sowie Troisdorfer Persönlichkeiten. Kann ich diese beim Stadtarchiv abgeben?

    Nehmen Sie gerne diesbezüglich am besten per E-Mail  oder telefonisch (02241/900-135) Kontakt zu uns auf. Wir schauen uns die Unterlagen dann in Ruhe an und bewerten sie. Falls sie archivwürdig sind und überlieferungstechnisch in unseren Bestand passen, übernehmen wir sie gerne.

Bestände und Nutzung:

  • Welche Unterlagen bzw. welche Archivgutbestände finde ich im Stadtarchiv? 

    In den Beständen des Stadtarchivs finden Sie u.a.:

    • rund 12.000 Akten, Niederschriften, Amtsbücher etc.
      • der Verwaltung der Stadt Troisdorf (ab 1969)
      • der Vorgängerkommunen (Alt-Troisdorf, Alt-Sieglar, Friedrich-Wilhelms-Hütte, Altenrath)
    • rund 18.000 Fotos und Filme
    • rund 850 Plakate 
    • Schulchroniken
    • Zivil- und Standesamtsregister
    • eine Karten- und Plansammlung 
    • Unterlagen von privaten Vereinen und Firmen
    • mehrere Nachlässe privater Personen (u.a. Wilhelm Hamacher, Wilhelm Hagedorn und Hans Jaax)
    • eine umfangreiche regionale zeit- und wirtschaftsgeschichtliche Sammlung
    • eine Presseauschnittsammlung
    • eine Postkarten- und Ansichtskartensammlung
    • eine Totenzettelsammlung

    Neben den vorgenannten Unterlagen- und Quellenarten lassen sich noch viele weitere "Schätze" im Stadtarchiv finden. 

    Weitere Infos finden Sie hier.

  • Was ist ein Bestand? 

    Die Bestände des Archivs sind vielfältige Gruppen von Unterlagen amtlichen wie privaten Ursprungs (Archivguteinheiten), die nach logisch nachvollziehbaren Gesichtspunkten wie ihrer Herkunft bzw. ihrem Entstehungszusammenhang (sog. Provenienzprinzip) oder, im Falle von Sammlungs- und Selektbeständen, nach thematischen/formellen Merkmalen bzw. nach Archivaliengattungen (sog. Pertinenzprinzip) zu Einheiten zusammengefasst wurden.

  • Was ist die Signatur einer Archivguteinheit?

    Die Signatur identifiziert jede Archivguteinheit eindeutig. Dieses eindeutige Kennzeichen besteht in der Regel aus der Kombination von Buchstaben und Ziffern: Bestandssignatur, ggf. den Bestandsnamen und der Archivalienziffer. 

    Beispiel: Stadtarchiv Troisdorf, A 3804.

  • Wer kann die Bestände des Stadtarchivs nutzen? 

    Grundsätzlich gilt das sog. Jedermannsrecht: jeder hat nach Maßgabe des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen (ArchivG NRW) sowie der Archivsatzung der Stadt Troisdorf das Recht, Archivgut auf Antrag zu nutzen, soweit aufgrund anderer Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt wird. Die Nutzung von Archiv- und Sammlungsgut, das von Privatpersonen, Vereinen oder Körperschaften eigentumsvorbehaltlich hinterlegt worden ist (Depositum), richtet sich außerdem nach den Bestimmungen der Hinterlegungsverträge.

    Das Archivgesetz NRW, die Archivsatzung und unsere Nutzungsanträge sowie alle weiteren Infos finden Sie auch hier.

  • Entstehen für die Benutzung des Stadtarchivs bzw. von Archivgut Kosten? 

    Die Nutzung von Archivgut ist in der Regel unentgeltlich. Anfallende Gebühren für Archivgut-Reproduktionen (Fotokopien, Scans), Ausdrucke, die Veröffentlichung und Zugänglichmachung von Archivgut (Wiedergabe, Abdruck, Online-Präsentation etc.), die nicht ausschließlich wissenschaftlichen oder schulischen Zwecken dient, sowie anspruchsvollere Auskunfts- und Rechercheaufträge werden nach der Archivgebührensatzung der Stadt Troisdorf berechnet.

    Die Archivgebührensatzung sowie weitere Infos finden Sie auch hier.

  • Wie lässt sich das Archivgut nutzen?

    Die Nutzung von Archivgut erfolgt in der Regel durch die persönliche Einsichtnahme in das Original oder eine Archivgut-Reproduktion vor Ort im Lesesaal des Stadtarchivs oder durch elektronische, schriftliche oder telefonische Anfragen. Terminfindung bzw. Anfragen bitte bevorzugt per E-Mail  . Das Stadtarchiv kann davon abweichend unter fachlichen Gesichtspunkten und Wahrung der einschlägigen Rechtsnormen folgende weitere Nutzungsarten anbieten bzw. gewähren: Anforderung von Archivgut-Reproduktionen; Ausleihe von Archivgut zu Ausstellungszwecken sowie Online-Zugänglichmachung bzw. Zugriff auf digitale Archivalien über Datenbanken und Rechnernetzwerke. Ein Rechtsanspruch auf diese optionalen Nutzungsarten besteht nicht.  

    Weitere Infos finden Sie hier. Dort finden Sie auch unsere Nutzungsanträge, die Sie bequem vorab am PC, Handy, Tablet etc. oder handschriftlich ausfüllen und uns per E-Mail  zusenden bzw. ins Archiv mitbringen können.

  • Kann ich alle Archivalien einsehen?

    Alle Archivalien bzw. Archivguteinheiten, die keiner Schutzfrist oder anderen beschränkenden rechtlichen Bestimmungen mehr unterliegen, können grundsätzlich eingesehen werden. Dies bedeutet jedoch im Umkehrschluss, dass nicht jede Archivale bzw. Archivguteinheit im Stadtarchiv uneingeschränkt genutzt bzw. eingesehen werden kann. Nutzungsversagungen bzw. -beschränkungen ergeben sich dabei aus den archivgesetzlichen Einschränkungs- und Versagungsgründen bzw. Schutzfristen, die unter anderem den Daten- und Geheimschutz gewährleisten, sowie bei Deposita (eigentumsvorbehaltliche HInterlegung von Privatpersonen, Vereinen oder Körperschaften) ggf. aus den entsprechenden Bestimmungen der Hinterlegungsverträge.

    Es gibt die Möglichkeit, Schutzfristen ggf. zu verkürzen (siehe unten). Weitere Infos auch hier.

  • Was sind Schutz- bzw. Sperrfristen? 

    Als Schutzfrist oder Sperrfrist bezeichnet man im Archivwesen die Frist, innerhalb der Archivgut nicht von Nutzer*innen eingesehen werden kann. Dadurch wird das Benutzungsrecht am Archivgut, also die Informationsfreiheit, in zeitlicher Hinsicht beschränkt. Die Schutzfristen sollen den informationellen Schutz von betroffenen Personen sowie der als Verfassungsgüter geschützten Organisationsgewalt sicherstellen. Die Schutzfristen für öffentliche Archive sind in den jeweiligen Archivgesetzen und -satzungen des Bundes und der Länder, Körperschaften etc. festgelegt. Die für das Archivgut des Stadtarchivs Troisdorf einschlägigen Schutzfristen sind in § 7 Archivgesetz NRW (ArchivG NRW) normiert.

    Es gibt drei Arten von Schutzfristen:

    • Allgemeine Schutzfrist (30 Jahre)
    • Schutzfrist für Archivgut, das besonderen Geheimhaltungsvorschriften unterliegt (60 Jahre)
    • Schutzfrist für personenbezogenes Archivgut (10 Jahre nach Tod, 100 Jahre nach Geburt, oder 60 Jahre, wenn weder das Todes- noch das Geburtsjahr bekannt sind)

      Es gibt die Möglichkeit, Schutzfristen ggf. zu verkürzen (siehe unten). Weitere Infos auch hier.
  • Welche Möglichkeiten gibt es, Archivalien einzusehen, die aufgrund archivgesetzlicher Schutzfristen gesperrt sind? 

    Es besteht unter Umständen die Möglichkeit, die entsprechende Schutzfrist zu verkürzen (sog. Schutzfristverkürzung), da die Nutzung von Archivgut, das den oben genannten Schutzfristen unterliegt, vor deren Ablauf auf Antrag vom Archiv nach pflichtgemäßem Ermessen genehmigt werden kann (§ 7 Abs. 6 ArchivG NRW). Bei personenbezogenem Archivgut ist dies jedoch nur zulässig, wenn:

    1. die Betroffenen in die Nutzung eingewilligt haben,
    2. im Falle des Todes der Betroffenen deren Rechtsnachfolger in die Nutzung eingewilligt haben, es sei denn, ein Betroffener hat zu Lebzeiten der Nutzung nachweislich widersprochen, oder die Erklärung der Einwilligung wäre nur höchstpersönlich durch die Betroffenen möglich gewesen,
    3. die Nutzung zu benannten wissenschaftlichen Zwecken oder zur Wahrnehmung eines rechtlichen Interesses erfolgt und dabei sichergestellt wird, dass schutzwürdige Belange Betroffener nicht beeinträchtigt werden,
    4. dies im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt.


    Den Antrag auf Verkürzung der allgemeinen Schutzfrist bzw. den Antrag auf Verkürzung der Schutzfrist für die Nutzung von personenbezogenem Archivgut sowie weitere Infos finden Sie hier.

  • Finde ich aktuelle Bauakten im Stadtarchiv?

    Nein, im Stadtarchiv finden Sie nur historische Bauakten, also Akten über Gebäude, die nicht mehr bestehen. Für die Einsicht in aktuelle Bauakten wenden Sie sich bitte an das Bauordnungsamt der Stadt Troisdorf.

  • Gibt es Beratung hinsichtlich der Recherche und dem Auffinden von Archivgut?  

    Die Mitarbeiter*innen des Stadtarchivs beraten Sie gerne bei der Recherche und dem Auffinden von Archivgut.

  • Kann ich Archivgut bzw. Findmittel im Internet recherchieren?

    Noch nicht. Perspektivisch wird Ihnen jedoch ein auf unserer Website online zugänglich gemachter "Digitaler Katalog" ermöglichen, eigenständig in einem großen Teil der Archivgutbestände des Stadtarchivs zu recherchieren sowie ggf. vorhandene Digitalisate einzusehen. 

  • Kann ich digitalisiertes Archivgut im Internet einsehen? 

    Noch nicht. Perspektivisch wird Ihnen jedoch ein auf unserer Website online zugänglich gemachter "Digitaler Katalog" ermöglichen, eigenständig in einem großen Teil der Archivgutbestände des Stadtarchivs zu recherchieren sowie ggf. vorhandene Digitalisate einzusehen. 

  • Kann ich Archivgut-Reproduktionen (Scans, Fotokopien, Ausdrucke) bekommen?

    Ja, dies ist möglich. Ggf. anfallende Gebühren für Archivgut-Reproduktionen (Fotokopien, Scans, Ausdrucke) werden nach der Archivgebührensatzung der Stadt Troisdorf berechnet.

    Einen Auftrag für die Erstellung von Archivgut-Reproduktionen sowie weitere Infos finden Sie hier.

  • Kann ich Fotos von den Archivalien machen?

    Ja, nicht-professionelle Fotos von Archivalien für den privaten Gebrauch dürfen von Nutzer*innen unter Aufsicht angefertigt werden. Ein Anspruch besteht jedoch nicht. Urheber- und Verwertungsrechte, Persönlichkeitsrechte sowie anderweitige schutzwürdige Belange Dritter sind zu wahren.

  • Wie zitiere ich Archivgut in Veröffentlichungen korrekt?

    Korrekte Zitierweise: Stadtarchiv Troisdorf, Bestandssignatur, [ggf. Bestandsnamen] und Archivaliensignatur. Falls rechtlich geboten, ist ferner der Urheber anzugeben.

    Beispiel: Stadtarchiv Troisdorf, B 2674.

  • Wie kann ich gegebenenfalls anfallende Gebühren oder erworbene Publikationen zahlen?

    In bar oder per Rechnung.

  • Erhalte ich Hilfe beim Lesen von Texten in älteren Schriften?

    Ja, im Rahmen der Möglichkeiten des Archivpersonals. Ein Anspruch besteht jedoch nicht.

  • Wie kann ich die Bücher der Archivbibliothek nutzen? 

    Die Nutzung von Bibliotheksgut erfolgt in der Regel durch die persönliche Einsichtnahme vor Ort im Lesesaal des Stadtarchivs oder durch elektronische, schriftliche oder telefonische Anfragen. Terminfindung bzw. Anfragen bitte bevorzugt per E-Mail  . Ferner ist in der Regel eine Ausleihe möglich: Auf Antrag können Bücher für einen Zeitraum von bis zu 2 Wochen ausgeliehen werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Ausleihe besteht nicht. 

    In der Regel ist die Nutzung von Bibliotheksgut unentgeltlich. Anfallende Gebühren für Reproduktionen (Fotokopien, Scans), Ausdrucke sowie anspruchsvollere Auskunfts- und Rechercheaufträge werden nach der Archivgebührensatzung der Stadt Troisdorf berechnet.

    Weitere Infos und einen Antrag für die Ausleihe von Bibliotheksgut finden Sie hier.

Weitere Angebote:

Familien- und Ahnenforschung:

  • Welche Unterlagen bzw. Publikationen mit personenbezogenen Informationen stehen für die Familienforschung zur Verfügung?

    Für die Familienforschung stehen umfangreiche Quellen und Publikationen im Stadtarchiv Troisdorf zur Verfügung, u.a.:

    • Standesamtsregister (Großteil auch als Digitalisat bzw. Scan vorhanden und am PC-Arbeitsplatz im Lesesaal des Stadtarchivs oder im Internet bei Ancestry einsehbar)
    • Einwohnermeldekartei (inkl. Flüchtlings- und Ausländerkartei)
    • Familienbücher
    • Adressbücher
    • Totenzettel
    • Gewerbeunterlagen
    • Schulakten
    • Impflisten 
    • Kopien von Kirchenbüchern (Altenrath, Bergheim, Sieglar, Troisdorf)

      Weitere Infos zu den o.g. Quellen und Publikationen en detail finden Sie hier.
  • Wo finde ich jüngere Personenstands- bzw. Standesamtsregister? 

    Die jüngere Standesamtsregister, bei denen sie sog. Fortführungsfristen (Geburtenregister: 110 Jahre; Eheregister: 80 Jahre; Sterberegister: 30 Jahre) noch nicht abgelaufen sind, befinden sich noch im Standesamt und sind für die Familienforschung gesperrt. Für amtliche Zwecke sowie für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren nächste Verwandte
    (Kinder, Ehegatten, Lebenspartner etc.) sind Auskünfte möglich. Dies kann u.a. im Serviceportal der Stadt Troisdorf beantragt werden.

  • Welche Informationen benötigt das Stadtarchiv für eine Recherche zu einer oder mehreren Personen?

    Bei Anfragen und Rechercheaufträgen (bevorzugt per E-Mail  oder schriftlich) sollten die Angaben über die gesuchte/n Person/en so genau wie möglich sein: 

    • mindestens den Namen (Vor- und Nachname, ggf. Mädchennamen)
    • falls vorhanden:
      • das Geburts- und/oder Sterbe- bzw. Heiratsdatum
      • den Wohnort bzw. die Wohnorte
      • Beruf(e)
      • Namen, Geburts-, Sterbe bzw. Heiratsdaten, Geburtsorte, Berufe etc. der Eltern, Geschwister, Kinder, des/der Ehemannes/Ehefrau
      • Datum oder Zeitraum etwaiger mit der Person in Verbindung stehender Ereignisse und Geschehnisse

Praktikum und Ausbildung:

  • Gibt es die Möglichkeit ein Praktikum im Stadtarchiv zu absolvieren?

    Ja. Schüler*innen, Studierende, FaMI-Auszubildende oder sich in einer beruflichen Orientierungsphase befindende Personen, die Lust haben, die Arbeit und die vielfältigen und interessanten Aufgaben in einem Kommunalarchiv kennenzulernen, können sich gerne für ein Praktikum bei uns bewerben.

    Alle weiteren Infos gibt's hier.

  • Bildet das Stadtarchiv aus?

    Ja, das Stadtarchiv ist Ausbildungsort und bildet Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste (FaMI), Fachrichtung Archiv aus.

    Alle Infos dazu gibt's hier.

Faltblatt / Leaflet

Ein Faltblatt in englischer Sprache, das Ihnen in kompakter Weise alle nötigen Infos bietet, können Sie hier herunterladen. Erstellt wurde es von unserem Auszubildenden Marcel Luitjens.

Here you can download a leaflet in English which contains all essential information. It was created by our trainee Marcel Luitjens.

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