"Antrag auf Wohnungsverbesserung" aus dem Jahr 1928 (Bild: Stadtarchiv Troisdorf)
Schriftstück aus dem Gemeinderechnungsbuch 1849 (Bild: Stadtarchiv Troisdorf)

Bestände des Stadtarchivs und Nutzung

Dokumentation der Geschichte und lokalen Lebenswelt Troisdorfs

Schreiben des hiesigen Pfarrers aus dem Jahr 1864 an den Bürgermeister der Landbürgermeisterei Siegburg, zu der Troisdorf damals gehörte (Bild: Stadtarchiv Troisdorf)

Die vielseitigen Bestände, die im Stadtarchiv Troisdorf archiviert sind, umfassen insgesamt ca. 2,5 Regalkilometer Archivgut, das sich über einen Zeitraum vom 17. Jahrhundert bis in die Gegenwart erstreckt und die historische und gegenwärtige lokale Lebenswelt Troisdorfs dokumentiert. Die Bestände des Archivs sind vielfältige Gruppen von Unterlagen amtlichen wie privaten Ursprungs (Archivguteinheiten), die nach logisch nachvollziehbaren Gesichtspunkten wie ihrer Herkunft bzw. ihrem Entstehungszusammenhang (sog. Provenienzprinzip) oder, im Falle von Sammlungs- und Selektbeständen, nach thematischen/formellen Merkmalen bzw. nach Archivaliengattungen (sog. Pertinenzprinzip) zu Einheiten zusammengefasst wurden. 

Das Stadtarchiv sichert und macht in seinem Archivsprengel (geographischer und sachlicher Zuständigkeitsbereich) Rechts- und Kulturgüter von hohem Wert nutzbar bzw. zugänglich und dient so den Bedürfnissen der Gesellschaft nach historischer Information, Transparenz des Verwaltungshandelns und Rechtssicherheit.

Überblick über das Archiv- und Sammlungsgut

Karten und Pläne in den 2016 neu angeschafften Planschränken (Bild: Stadtarchiv Troisdorf)
Einige Fotos aus der Sammlung des Stadtarchivs (Bild: Stadtarchiv Troisdorf)

In den Beständen des Stadtarchivs finden Sie unter anderem:

  • rund 12.000 Akten, Niederschriften, Amtsbücher etc.
    • der Verwaltung der Stadt Troisdorf (ab 1969)
    • der Vorgängerkommunen (Alt-Troisdorf, Alt-Sieglar, Friedrich-Wilhelms-Hütte, Altenrath)
  • rund 18.000 Fotos und Filme
  • rund 850 Plakate 
  • Schulchroniken
  • Personenstands- bzw. Standesamtsregister
  • eine Karten- und Plansammlung 
  • Unterlagen von privaten Vereinen und Firmen
  • mehrere Nachlässe privater Personen (u.a. Wilhelm Hamacher, Wilhelm Hagedorn und Hans Jaax)
  • eine umfangreiche regionale zeit- und wirtschaftsgeschichtliche Sammlung
  • eine Presseauschnittsammlung
  • eine Postkarten- und Ansichtskartensammlung
  • eine Totenzettelsammlung

Neben den vorgenannten Unterlagen- und Quellenarten lassen sich noch viele weitere "Schätze" im Stadtarchiv finden. 
Informationen zur Nutzung der Bestände finden Sie weiter unten auf der Seite.

Perspektivisch wird Ihnen ein hier online zugänglich gemachter "Digitaler Katalog" ermöglichen, eigenständig in
einem großen Teil der Archivgutbestände des Stadtarchivs zu recherchieren. 

Archivbibliothek

Teil der Archivbibliothek im Lesesaal des Stadtarchivs (Bild: Stadtarchiv Troisdorf)

Das Stadtarchiv beherbergt überdies eine gut ausgestattete wissenschaftliche Bibliothek mit dem Schwerpunkt auf der Stadt- und Regionalgeschichte. Die Bibliothek umfasst ca. 3000 Bände. In der Archivbibliothek lassen sich vor allem Bücher finden zu folgenden Themenbereichen und Sachbetreffen:

  • Werke zur Troisdorfer Stadtgeschichte sowie zur Geschichte der Vorgängerkommunen
  • Werke zur Regionalgeschichte bzw. Orts- und regionalen Landeskunde
  • Allgemeine historische Nachschlagewerke und Lexika
  • Standardwerke zur Verwaltungs-, Kirchen- und Politikgeschichte
  • Archivwissenschaftliche Werke und Werke zu den Historischen Hilfswissenschaften
  • Findmittel und Quelleneditionen
  • AdressbücherFamilienbücher

Die in der Schriftenreihe des Stadtarchivs veröffentlichten Werke sind Teil der Archivbibliothek und können dort
eingesehen werden. Falls noch nicht vergriffen, können sie überdies, wie auch Rest- und Tauschexemplare bzw.
Antiquaria zur Orts- und Regionalgeschichte, käuflich beim Stadtarchiv erworben werden. Für weitere Informationen
klicken Sie bitte hier.

Perspektivisch wird der katalogisierte Bibliotheksbestand der Archivbibliothek im Online-Katalog der 
Stadtbibliothek Troisdorf recherchierbar sein.

Nutzung von Archivgut

Lesesaal (Bild: Stadtarchiv Troisdorf)

Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

Die Nutzung von Archivgut des Stadtarchivs unterliegt den Bestimmungen und Nutzungsmodalitäten des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen (ArchivG NRW) sowie der Archivsatzung der Stadt Troisdorf in ihren jeweils gültigen Fassungen. Die Nutzung von Archiv- und Sammlungsgut, das von Privatpersonen, Vereinen oder Körperschaften eigentumsvorbehaltlich hinterlegt worden ist (Depositum), richtet sich außerdem nach den Bestimmungen der Hinterlegungsverträge.

Grundsätzlich gilt das sog. Jedermannsrecht: jeder hat nach Maßgabe des Archivgesetzes und der Archivsatzung der Stadt Troisdorf das Recht, Archivgut auf Antrag zu nutzen (Anträge siehe unten), soweit aufgrund anderer Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt wird. Nicht jede Archivale bzw. Archivguteinheit im Stadtarchiv kann jedoch uneingeschränkt
genutzt bzw. eingesehen werden. Nutzungsversagungen bzw. -beschränkungen ergeben sich dabei aus den archiv-gesetzlichen Einschränkungs- und Versagungsgründen bzw. Schutzfristen (weitere Infos siehe unten), die
unter anderem den Daten- und Geheimschutz gewährleisten, sowie bei Deposita ggf. aus den entsprechenden
Bestimmungen der Hinterlegungsverträge.

Nutzungsarten

Die Nutzung von Archivgut erfolgt in der Regel durch die persönliche Einsichtnahme in das Original oder eine Archivgut-
Reproduktion vor Ort im Lesesaal des Stadtarchivs oder durch elektronische, schriftliche oder telefonische Anfragen.
Terminfindung bzw. Anfragen bitte bevorzugt per E-Mail  . Das Stadtarchiv kann davon abweichend unter fachlichen
Gesichtspunkten und Wahrung der einschlägigen Rechtsnormen folgende weitere Nutzungsarten anbieten bzw. gewähren:
Anforderung von Archivgut-Reproduktionen; Ausleihe von Archivgut zu Ausstellungszwecken sowie Online-Zugänglich-
machung bzw. Zugriff auf digitale Archivalien über Datenbanken und Rechnernetzwerke. Ein Rechtsanspruch auf diese
optionalen Nutzungsarten besteht nicht. 

Kosten

In der Regel ist die Nutzung von Archivgut unentgeltlich. Anfallende Gebühren für Archivgut-Reproduktionen (Fotokopien,
Scans), Ausdrucke, die Veröffentlichung und Zugänglichmachung von Archivgut (Wiedergabe, Abdruck, Online-Präsentation
etc.), die nicht ausschließlich wissenschaftlichen oder schulischen Zwecken dient, sowie anspruchsvollere Auskunfts- und
Rechercheaufträge werden nach der Archivgebührensatzung der Stadt Troisdorf berechnet.

Anträge / Downloads / weitere Infos

Nachfolgend zum Download finden Sie unsere Nutzungsanträge (mit ausfüllbaren Formularen), die Sie bequem vorab
am PC, Handy, Tablet etc. oder handschriftlich ausfüllen und uns per E-Mail  zusenden bzw. ins Archiv mitbringen
können. Außerdem dort zum Download finden Sie die Archivsatzung, die Archivgebührensatzung und das Archivgesetz
NRW sowie weitergehende Infos zu den archivgesetzlichen Einschränkungs- und Versagungsgründen bzw. Schutzfristen.

  • Nutzungsanträge bzw. Anträge auf Schutzfristverkürzung zum Download

  • Archivsatzung, Archivgebührensatzung und Archivgesetz Nordrhein Westfalen zum Download

  • Einschränkungs- und Versagungsgründe (§ 6 ArchivG NRW)

    Die Nutzung ist ganz oder für Teile des Archivguts zu versagen oder einzuschränken, wenn:

    1. Grund zu der Annahme besteht, dass das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährdet würde,
    2. es wegen überwiegenden berechtigten Interessen einer dritten Person geheim gehalten werden muss,
    3. schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter beeinträchtigt würden (inkl. Urheberrecht),
    4. die Geheimhaltungspflicht nach § 203 Absatz 1 Nummer 1, 2, 4 oder 4a des Strafgesetzbuchs oder anderer Rechtsvorschriften über Geheimhaltung verletzt würden,
    5. der Erhaltungszustand des Archivguts eine Nutzung nicht zulässt,
    6. ein nicht vertretbarer Verwaltungsaufwand entstehen würde.


    Im Falle der nur teilweisen Nutzungsversagung, kann die Nutzung zusätzlich auch an Auflagen gebunden werden. Die Nutzung kann auch im Übrigen aus wichtigem Grund an Auflagen gebunden werden.

  • Schutzfristen / Schutzfristverkürzung (§ 7 ArchivG NRW)

    Als Schutzfrist oder Sperrfrist bezeichnet man im Archivwesen die Frist, innerhalb der Archivgut nicht von Nutzer*innen eingesehen werden kann. Dadurch wird das Benutzungsrecht am Archivgut, also die Informationsfreiheit, in zeitlicher Hinsicht beschränkt. Die Schutzfristen sollen den informationellen Schutz von betroffenen Personen sowie der als Verfassungsgüter geschützten Organisationsgewalt sicherstellen. Die Schutzfristen für öffentliche Archive sind in den jeweiligen Archivgesetzen und -satzungen des Bundes und der Länder, Körperschaften etc. festgelegt. Die für das Archivgut des Stadtarchivs Troisdorf einschlägigen Schutzfristen sind in § 7 Archivgesetz NRW (ArchivG NRW) normiert.

    Grundsätzlich ist gemäß § 7 ArchivG NRW eine Nutzung erst nach Ablauf gewisser Schutzfristen zulässig. Das Archivgut unterliegt dabei in der Regel einer allgemeinen Schutzfrist von 30 Jahren seit Entstehung der Unterlagen. Darüber hinaus besteht eine Schutzfrist für Archivgut, das besonderen Geheimhaltungsvorschriften unterliegt (60 Jahre seit Entstehung der Unterlagen) sowie eine Schutzfrist für personenbezogenes Archivgut (10 Jahre nach Tod der betroffenen Person(en) bzw. 100 Jahre nach Geburt, wenn das Todesdatum dem Archiv nicht bekannt ist bzw. 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen, wenn weder das Todes- noch das Geburtsdatum dem Archiv bekannt sind). 

    Es besteht jedoch unter Umständen die Möglichkeit, die entsprechende Schutzfrist zu verkürzen (sog. Schutzfristverkürzung), da die Nutzung von Archivgut, das den oben genannten Schutzfristen unterliegt, vor deren Ablauf auf Antrag (Anträge siehe oben) vom Archiv nach pflichtgemäßem Ermessen genehmigt werden kann (§ 7 Abs. 6 ArchivG NRW). Bei personenbezogenem Archivgut ist dies jedoch nur zulässig, wenn:

    1. die Betroffenen in die Nutzung eingewilligt haben,
    2. im Falle des Todes der Betroffenen deren Rechtsnachfolger in die Nutzung eingewilligt haben, es sei denn, ein Betroffener hat zu Lebzeiten der Nutzung nachweislich widersprochen, oder die Erklärung der Einwilligung wäre nur höchstpersönlich durch die Betroffenen möglich gewesen,
    3. die Nutzung zu benannten wissenschaftlichen Zwecken oder zur Wahrnehmung eines rechtlichen Interesses erfolgt und dabei sichergestellt wird, dass schutzwürdige Belange Betroffener nicht beeinträchtigt werden,
    4. dies im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt.

Nutzung von Bibliotheksgut

Einige Bücher zur Troisdorfer Stadtgeschichte (Bild: Stadtarchiv Troisdorf)

Nutzungsarten

Die Nutzung von Bibliotheksgut erfolgt in der Regel durch die persönliche Einsichtnahme vor Ort im Lesesaal des Stadtarchivs oder durch elektronische, schriftliche oder telefonische Anfragen. Terminfindung bzw. Anfragen bitte bevorzugt per E-Mail  .

Ferner ist in der Regel eine Ausleihe möglich: Auf Antrag (siehe unten) können Bücher für einen Zeitraum von bis zu 2 Wochen ausgeliehen werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Ausleihe besteht nicht. 

Kosten

In der Regel ist die Nutzung von Bibliotheksgut unentgeltlich. Anfallende Gebühren für Reproduktionen (Fotokopien,
Scans), Ausdrucke sowie anspruchsvollere Auskunfts- und Rechercheaufträge werden nach der Archivgebührensatzung
der Stadt Troisdorf
berechnet.

Antrag zur Ausleihe / Downloads

Nachfolgend zum Download finden Sie unseren Antrag für die Ausleihe, den Sie bequem vorab am PC, Handy, Tablet etc.
oder handschriftlich ausfüllen und uns per E-Mail  zusenden bzw. ins Archiv mitbringen können. 

Kontakt

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