Bewerbung für die Ausbildung
Bewerbung für die Ausbildung
Ablauf des Bewerbungsverfahrens
1. Eingehen von Bewerbungen über das Bewerbungsportal
Solange eine zu besetzende Stelle ausgeschrieben ist, prüfen wir zunächst die eingehenden Bewerbungen auf Zulässigkeit. Wir berücksichtigen dabei wirklich alle bis zum Ausschreibungsende eingehenden Bewerbungen. Denn bei uns gilt nicht: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst".
Der Ablauf der Ausschreibung wird also in jedem Fall abgewartet, bevor die eigentliche Personalauswahl erfolgt.2. Abgleichen der Bewerbungen mit den Anforderungen der ausgeschriebenen Stelle
Spätestens nach dem offiziellen Ausschreibungsende werden die bis dahin eingegangenen zulässigen Bewerbungen näher geprüft. Grundlage dafür ist das Anforderungsprofil der zu besetzenden Stelle, also die in der Ausschreibung konkret genannten Qualifikationen, Erfahrungen, Kompetenzen und Kenntnisse. Bei vielen Interessenten braucht das seine Zeit, denn wir schauen uns Ihre Bewerbungen gründlich an und wollen allen eine faire Chance geben. Mit dieser Vorgehensweise wird eine willkürliche Personalauswahl verhindert und die im Artikel 33 Grundgesetz verankerte "Bestenauslese" gewährleistet.
3. Onlinetest
Nach der Bewerbungsfrist erhält man eine Mail vom geva-Institut, in der man die Zugangsdaten für den mehrstündigen Online erhält. Der Onlinetest muss innerhalb von zwei Wochen erledigt werden, der Zeitraum bis wann er bearbeitet werden soll steht in der persönlichen Mail drin. Der Test prüft die Leistungsfähigkeit und die Motivation eines Bewerbers für eine bestimmte berufliche Ausbildung, ein duales Studium oder eine andere Einstiegsposition. Die Eignung wird über drei diagnostische Säulen erstellt:
• Kognitive Leistungsfähigkeit
• Soziale, persönliche und methodische Kompetenzen
• Berufliche Motivation und InteressenSchwerbehinderte Bewerber haben die Möglichkeit eine gesonderte Testversion des Onlinetests zu wählen.
4. Durchführen von Vorstellungsgesprächen in Form von strukturierten Interviews
Nachdem die nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung am besten geeigneten Bewerber*innen anhand der "Aktenlage" ermittelt wurden, werden diese zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Darüber hinaus erhalten im Öffentlichen Dienst auch Menschen mit Behinderung die Gelegenheit, uns von ihrer Eignung für die ausgeschriebenen Positionen zu überzeugen.
In unseren Gesprächen werden allen Bewerber*innen die gleichen Fragen gestellt, um einen objektiven Leistungsvergleich sicher zu stellen. Die Fragestellungen orientieren sich zwingend an den Anforderungen der ausgeschriebenen Stelle und werden im Einzelfall nicht nach Gutdünken abgeändert.
In einem Vorstellungsgespräch sitzen Ihnen mehrere Personen gegenüber, zum Beispiel Personalamt, Fachamt, Personalvertretung und gegebenenfalls Schwerbehindertenvertretung oder Gleichstellungsbeauftragte. Die Größe der Vorstellungskommission sowie der starre Ablauf der Fragen sind den rechtlichen Rahmenbedingungen geschuldet und nicht mit der Vorgehensweise bei privaten Arbeitgebern zu vergleichen. Zudem sind wir bestrebt, alle Eingeladenen am gleichen Tag anzusehen, um einen direkten und gerechten Vergleich zu ermöglichen.
4.1 Hospitation bei nicht Verwaltungsberufen
Wenn Sie sich für einen Ausbildungsberuf beworben haben, der keinen Verwaltungsschwerpunkt hat, so wird eine Hospitation im Amt absolviert. Dort wird Ihnen ein Einblick in den Tagesablauf Ihres Bildungsgangs gewährt. Ebenso haben die Ämter die Möglichkeit, Sie kennenzulernen und festzustellen, ob Sie für die Ausbildung geeignet sind.
5. Dokumentieren der getroffenen Auswahlentscheidung
Öffentliche Arbeitgeber sind verpflichtet, das gesamte Einstellungsverfahren, inklusive der Vorstellungsgespräche zu dokumentieren, also schriftlich niederzulegen. Dies dient einerseits der Selbstkontrolle und andererseits der Transparenz der Verwaltung.
6. Einstellen der ausgewählten Personen
Nachdem die entsprechenden Gremien der Einstellung zugestimmt haben, erhält die ausgewählte Person unmittelbar eine entsprechende Information.
Bewerbungsunterlagen
Folgende Unterlagen benötigen wir für eine vollständige Bewerbung
- Anschreiben
- Lebenslauf
- alle relevanten Abschlusszeugnisse (Berufsausbildung/Studium)
- Bitte hier beachten, dass das Zeugnis eingereicht wird, das in der Ausschreibung als Einstellungsvoraussetzung genannt ist.
- Arbeitszeugnisse sowie Fortbildungsbescheinigungen
Wenn Sie Unterlagen nachreichen müssen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht verfügbar sind, kündigen Sie dies bitte bereits in Ihrem Anschreiben an bzw. treten zeitnah mit der Ansprechperson in Kontakt.
Was geschieht mit meiner Bewerbung nach Abschluss des Verfahrens ?
Diese Regelung ist gesetzlich nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtend. Der Datenschutz ist unter anderem durch §35 Abs. 2 im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Hier heißt es das personenbezogene Daten zu löschen sind, wenn ihre Speicherung unzulässig und sie für eigene Zwecke verarbeitet werden, sobald ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung nicht mehr erforderlich ist.
Fristen und Bewerbungszeitraum
Die Ausschreibung der Ausbildungsplätze erfolgt jährlich im Sommer. Die Bewerbungsfrist variiert je nach Ausbildungsberuf (frühestes Ende der Bewerbungsfrist: August, spätestes Ende der Bewerbungsfrist: Januar). Die jeweilige Frist könnt ihr der Stellenausschreibung entnehmen.