Rathaus der Stadt Troisdorf

Betreuungsbehörde

Betreuungsbehörde der Stadt Troisdorf

Die Betreuungsbehörde der Stadt Troisdorf ist beim Amt für Soziales, Wohnen und Integration angesiedelt. 
Wir stehen Ihnen unter anderem als Ansprechpartner*innen bei Fragen rund um das Thema gesetzliche Betreuung volljähriger Personen und Vorsorgemöglichkeiten zur Verfügung.
Sollten Sie ehrenamtliche/r Betreuer*in werden wollen, informieren wir Sie ebenfalls gerne.

Aufgaben

Die Betreuungsbehörde informiert und berät

  • zu allgemeinen betreuungsrechtlichen Fragen
  • zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen sowie zum Ehegattennotvertretungsrecht
  • über andere Hilfen, bei denen keine gesetzliche Betreuung eingerichtet wird.

Die Betreuungsbehörde berät und unterstützt

  • Betreuer*innen, ehrenamtliche Betreuer*innen und Bevollmächtigte auf deren Wunsch bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

Die Betreuungsbehörde unterstützt

  • das Betreuungsgericht im gerichtlichen Verfahren bei der Sachverhaltsermittlung
  • das Betreuungsgericht bei Vorführungen und Unterbringungen
  • Betreuer*innen bei Unterbringungen.

Weitere Aufgaben der Betreuungsbehörde:

  • Öffentliche Beglaubigung der Unterschriften unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen – hierfür wird eine Gebühr von 10 Euro pro Beglaubigung erhoben
  • Registrierung und Überwachung der Mitteilungs- und Nachweispflichten von beruflichen Betreuer*innen
  • Förderung des Angebots zur Einführung und Fortbildung neuer Betreuer*innen, Bevollmächtigter und ehrenamtlicher Betreuer*innen sowie zur Aufklärung und Beratung zu Vorsorgemöglichkeiten
  • Führung von Amtsbetreuungen
  • Beratung von Geheimnisträgern
  • Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit
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