Rathaus der Stadt Troisdorf

Kommunales Integrationsmanagement

Das Kommunale Integrationsmanagement


Integration in Troisdorf – Vom Ankommen zur aktiven Teilhabe in unserer Stadt

Menschen mit Zuwanderungsgeschichte stehen oft vor vielen Herausforderungen: Wo finde ich Unterstützung? Welche Behörden muss ich aufsuchen? Wie gelingt ein gutes Ankommen und nachhaltige Integration? Das Kommunale Integrationsmanagement (KIM) bietet Antworten auf diese Fragen und setzt genau hier an – mit einem strukturierten, nachhaltigen und individuellen Ansatz.

Als Teil des Landesprogramms KIM NRW verfolgt Troisdorf eine klare Vision: eine integrative Stadtgesellschaft, in der alle Menschen mit und ohne Zuwanderungsgeschichte gleiche Chancen haben und diskriminierungsfrei zusammenleben können. Das KIM wird auf kommunaler Ebene umgesetzt und ist in Troisdorf eng mit lokalen Akteuren, Netzwerken und Institutionen verknüpft.

Drei Bausteine für eine starke Integration

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Zusammen für ein starkes Troisdorf – Gemeinsame Verantwortung für Integration

Integration ist eine Gemeinschaftsaufgabe. In Troisdorf wird besonderer Wert auf die sachgebiets- und amtsübergreifende Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung gelegt, um Prozesse zu optimieren und die Effizienz zu steigern. Externe Akteure, insbesondere Wohlfahrtsverbände, wurden gezielt in das Kommunale Integrationsmanagement (KIM) eingebunden, um eine enge und wirkungsvolle Zusammenarbeit auf verschiedenen Ebenen sicherzustellen. Zusammen mit der Wohlfahrt und Migrantenselbstorganisationen wurde unter anderem die Einbürgerungskampagne in Troisdorf ins Leben gerufen.

Um eine effiziente Beratung durch die Wohlfahrtsorganisationen und Migrantenselbstorganisationen zu ermöglichen, wurden hierfür feste Sprechzeiten im Rathaus eingerichtet. So wird eine enge Anbindung an die zuständigen Behörden gewährleistet und die Zusammenarbeit transparent gestaltet, um Integrationshürden abzubauen. Das Ziel bleibt stets dasselbe: Integrationsbarrieren abbauen und allen Menschen gleiche Teilhabechancen ermöglichen.

Rechtsgrundlagen

Das Kommunale Integrationsmanagement basiert auf dem Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW und wird durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration gefördert.

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