Jahresabschlüsse
Bereitstellung von Jahresabschlüssen
Die Stadt Troisdorf ist nach § 95 Absatz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) verpflichtet, jährlich zum Stichtag 31. Dezember einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht nach § 95 Abs. 2 GO NRW aus
- der Ergebnisrechnung
- der Finanzrechnung
- den Teilrechnungen und
- der Bilanz.
Der Jahresabschluss ist um einen Anhang zu erweitern, der mit den Bestandteilen des Jahresabschlusses nach § 95 Absatz 1 Satz 1 GO NRW eine Einheit bildet. Darüber hinaus hat die Gemeinde einen Lagebericht aufzustellen.
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