Gesamtabschlüsse und Beteiligungen
Bereitstellung von Gesamtabschlüssen und Beteiligungsberichten
Die Stadt Troisdorf ist nach § 116 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) verpflichtet, jährlich zum Stichtag 31. Dezember einen an handelsrechtliche Vorschriften angelehnten Gesamtabschluss aufzustellen. Dazu wird unter der Fiktion der wirtschaftlichen Einheit aus den Einzelabschlüssen der Stadt Troisdorf und der verselbstständigten Aufgabenbereiche ein eigenständiger Abschluss abgeleitet, der umfassend ein der tatsächlichen Aufgabenerledigung entsprechendes Bild über die wirtschaftliche Lage und die Entwicklung des gesamten Konzerns "Stadt Troisdorf" vermittelt.
Der Gesamtabschluss besteht nach § 116 Abs. 2 GO NRW aus
- der Gesamtergebnisrechnung,
- der Gesamtbilanz,
- dem Gesamtanhang,
- der Kapitalflussrechnung,
- dem Eigenkapitalspiegel und
- dem Gesamtlagebericht.
Darüber hinaus ist dem Gesamtabschluss nach § 117 Abs. 1 GO NRW ein Beteiligungsbericht in den Fällen beizufügen, in denen eine Gemeinde von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses unter den Voraussetzungen des § 116a GO NRW befreit ist.
Die Stadt Troisdorf stellt davon unabhängig jedes Jahr einen Beteiligungsbericht zur Verfügung.
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