Sterbefall
Eintritt eines Sterbefalls
Der Tod einer in Troisdorf verstorbenen Person muss im Standesamt Troisdorf am auf den Todestag folgenden Werktag angezeigt werden.
Anzeige eines Sterbefalls durch das Bestattungsunternehmen
In der Regel übernimmt dies das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen. In diesem Fall müssen Sie nicht persönlich im Standesamt Troisdorf vorsprechen.
Persönliche Anzeige
Wenn Sie persönlich den Sterbefall hier anzeigen und beurkunden lassen möchten, legen Sie bitte immer Originaldokumente vor. Urkunden und Gerichtsurteile, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen durch einen in Deutschland öffentlich beeidigten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden.
Nachlass und Erben
Informationen des Amtsgerichts Siegburg
Grabstätten und Bestattungen
Friedhöfe sind weit mehr als nur Orte, an denen wir unsere Toten begraben und uns ihrer erinnern. Friedhöfe sind Lebensraum für viele Tierarten, Bäume und Pflanzen.
Fragen zu Bestattungs- und Grabstättenangelegenheiten beantworten die Ansprechpartner*innen der Friedhofsverwaltung.