Ordnungsdienst

Sicherheit und Ordnung im Troisdorfer Stadtgebiet

Hauptaufgabe der kommunalen Ordnungsbehörde

Hauptaufgabe der kommunalen Ordnungsbehörde ist die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Neben vielen gesetzlichen Bestimmungen, wie z. B. dem Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (OBG) in Verbindung mit dem Polizeigesetz NRW kommt der Troisdorfer Straßenordnung eine besondere Bedeutung zu. Die Straßenordnung enthält Regeln, die Grundlage für ein verträgliches Miteinander der Menschen in unserer Stadt sind. Ergänzend zur Straßenordnung gilt für den Geltungsbereich der Naherholungseinrichtung Rotter See die Satzung Rotter See.

Außendienst des Ordnungsamtes

Der Außendienst des Ordnungsamtes kontrolliert die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben täglich, alleine oder im Rahmen der Ordnungspartnerschaft mit den Beamten der  örtlichen Polizeidienststelle und speziell im Bahnhofsbereich mit der Bundespolizei und dem Sicherheitsdienst der Deutschen Bundesbahn. Darüber hinaus bestehen weitere Ordnungspartnerschaften mit öffentlichen Institutionen.

Die Kolleginnen und Kollegen sind als verlängerter Arm des Innendienstes, aber auch z. B. bei Angelegenheiten der Sondernutzung, der Gewerbe- und Gaststättenüberwachung, des Immissionsschutzes, des Landeshundegesetzes, des Jugendschutzes und bei Festen und Märkten im Einsatz, um nur einige der vielfältigen Aufgabenbereiche zu nennen.

Störende Sachverhalte sind von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Außendienstes zeitnah zu beseitigen. Dies erfolgt in der Regel im ersten Schritt auf dem kommunikativen Weg durch Ansprache des Störers und der Aufforderung, das störende Verhalten/Handeln zu unterlassen. Im Bedarfsfall stehen den Außendienstmitarbeitern auch Polizeibefugnisse nach dem § 24 OBG NRW i. V. m. dem PolG NRW zu.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Außendienst des Ordnungsamtes sind allesamt erfahrene Verwaltungskräfte, größtenteils mit jahrelanger Routine im Außendienst. Sie sind in ihrem alltäglichen Einsatz trotzdem hohen physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt.

Bürgerinnen und Bürger melden sich vor allem bei Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, bei Lärm- oder Geruchsbelästigungen, wenn sie hilflose Personen antreffen oder sich über aggressives Betteln beschweren. 

Der Ordnungsdienst ist mobil unter Tel. 02241/900-333 zu erreichen.

Der Ordnungsdienst ist nicht zuständig für Angelegenheiten des ruhenden Verkehrs (Verkehrsordnungswidrigkeiten)!

 Bei Fragen oder Meldungen zu ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter*innen der Verkehrsüberwachung. 
Dort können Sie auch eine private Anzeige bei Verkehrsordnungswidrigkeiten erstatten.

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