Baubetriebshof
Baubetriebshof der Stadt Troisdorf
Reinigung von Straßen, Gehwegen und Plätzen
Die Straßenreinigungs- und -gebührensatzung regelt den Umfang der Straßenreinigungspflicht. Die grundsätzliche Zuständigkeit für die Straßenreinigung ist damit zum Teil auf die Anwohner der Straßen übertragen. Die genaue Aufteilung finden Sie in den Anlagen der Satzung zum Download.
Zuständigkeit des Baubetriebshofs
Für die Reinigung der Straßen außerhalb der Zuständigkeit der Anwohner ist der Baubetriebshof zuständig. Für Informationen und Antworten auf Fragen sowie Auskünfte zum Kehrrhythmus der Kehrmaschinen wenden Sie sich direkt an den Baubetriebshof.
Winterdienst
Im Rahmen des Winterdienstes sorgen die Mitarbeitenden des Baubetriebshofs dafür, dass die verkehrswichtigen Straßen und Radwege von Schnee befreit und gegen Glätte gestreut werden.
Sinkkästen
Bei Problemen oder Fragen bezüglich der Reinigung und Leerung der Sinkkästen wenden Sie sich an den Abwasserbetrieb Troisdorf.
Laubabholservice
Von Oktober bis Dezember richtet die Stadt einen Laubabholservice in Straßen mit zahlreichen städtischen Bäumen ein.
Anlieger dieser Straßen sammeln das Laub in Säcken ein. Leere Säcke werden ab dem 1. Oktober kostenlos während der jeweiligen Öffnungszeiten am Rathausempfang und auf dem städtischen Bauhof ausschließlich an diese Anlieger ausgegeben. Auch andere Säcke mit städtischem Laub werden - sofern die Säcke durchsichtig sind oder aber eine entsprechende Kennzeichnung „Laub“ aufweisen - in den Straßen mit zahlreichen städtischen Bäumen abgeholt.
Die Liste der betroffenen Straßen mit Angabe der Abholtage und -zeiten finden Sie als Anlage bei der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Troisdorf.
Anwohner von Straßen, die nicht in der Liste aufgeführt werden, können das Laub von städtischen Bäumen, das auf Fahrbahn und Gehweg gesammelt wurde (keine privaten Laub- oder Gartenabfälle), während der Öffnungszeiten zum städtischen Bauhof bringen.