Gemeinsame Erklärung von Ordnungsbehörden und Polizei:

Sicherheit an Karneval

Von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch werden Einsatzkräfte von Polizei und Ordnungsbehörden verstärkt im öffentlichen Raum präsent sein und gemeinsame Kontrollmaßnahmen durchführen.

Nach der Änderung des Waffengesetzes ist es nun untersagt, Waffen und Messer auf öffentlichen Veranstaltungen mitzuführen. Dennoch besteht die Möglichkeit, dass Personen unkontrolliert bleiben. Daher appellieren wir an alle Feiernden: "Seid wachsam und meldet Verdächtiges!"

Aktuell liegen den Sicherheitsbehörden keine Hinweise auf konkrete Gefährdungen durch politisch motivierte Kriminalität vor. Eine 100%ige Sicherheit kann es allerdings nicht geben.

Insbesondere bei abgesperrten Feiern werden angepasste Zugangs- und Personenkontrollen durchgeführt. Taschenkontrollen sind bei allen Veranstaltungen zu erwarten. Waffen, Messer und andere gefährliche Gegenstände werden konsequent konfisziert, und bei Verstößen werden Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Der Jugendschutz bleibt ein Schwerpunkt der Behörden. Kontrollen zur Verhinderung des Alkoholkonsums Minderjähriger werden durchgeführt, und die illegale Abgabe von Alkohol an Jugendliche wird strafrechtlich verfolgt.

Um die Sicherheit zu erhöhen, wird darum gebeten, auf Glasflaschen in Veranstaltungsräumen zu verzichten, da zerbrochenes Glas ein Verletzungsrisiko darstellt. In einigen Regionen können Glasverbotszonen eingerichtet werden.

Die Polizei Rhein-Sieg-Kreis und die Städte und Gemeinden in ihrem Zuständigkeitsbereich setzen sich dafür ein, den Feiernden einen friedlichen und fröhlichen Karneval zu ermöglichen.

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