Für Fans und Gastronomie hat die Stadt Troisdorf einen unbürokratischen Weg gefunden, das „Rudelgucken“ in diesem Jahr zu unterstützen:
Außengastronomie und Übertragung aller Spielen mit deutscher Beteiligung sind bis zum Abpfiff, auch nach 22:00 Uhr, erlaubt. Auch bei allen Spielen im Rahmen der Viertel- und Halbfinale, sowie des Finalspiels unabhängig von einer deutschen Beteiligung.
Um den bürokratischen Aufwand für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten und dennoch die Möglichkeiten des Erlasses des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15. Mai 2024 zu nutzen, verzichtet die Stadt Troisdorf in der Außengastronomie auf Einzelfallausnahmen nach Antrag. Damit entfallen automatisch auch die Gebühren eines entsprechenden Verwaltungsverfahrens.
Vielmehr geht die Verwaltung im Sinne der allgemeinen Duldung, die sich auch an den Belangen der Nachbarschaft orientiert, vor. Somit werden grundsätzlich alle Vorführungen von kleineren Leinwänden oder Fernsehgeräten, ob privat oder auf Außengastronomieflächen im Wesentlichen geduldet, wenn die Übertragung des Tones ausschließlich durch die Lautsprecher der Fernsehgeräte erfolgt,
- spätestens 30 Minuten nach Spielende der Ton abgeschaltet wird und
- auf weitere lärmbelastende Geräte wie Vuvuzela, Trommeln, Druckfanfaren, etc. verzichtet wird.