Neben Privathaushalten sind jetzt auch Gewerbetreibende (Teil D) antragsberechtigt.
Während der letzten Förderperiode 2023 wurden insgesamt 349 Fördermaßnahmen bei einem Fördervolumen von 250.000 Euro beantragt.
Ab Montag, den 22. Juli 2024, können nun wieder Anträge auf Zuschüsse gestellt werden.
Zusätzlich zu Privathaushalten sind auch Gewerbetreibende antragsberechtigt, das Gesamtfördervolumen beträgt 750.000Euro pro Jahr sowie 50.000 Euro im Jahr 2024 für Maßnahmen mit denkmalpflegerischem Mehraufwand.
Geförderte Maßnahmen beinhalten die energetische Gebäudesanierung (Wärmedämmung, Fenster- und Haustürtausch, Erneuerung der Heizungstechnik), Erneuerbare Energien und klimafreundliche Mobilität (u.a. PV-Anlagen mit Speicher, Solarthermie und Balkonkraftwerke, private Ladesäulen/Wallboxen und die Anschaffung von (E-) Lastenrädern) sowie die Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel wie Entsiegelung, den Einbau von Regenwasserzisternen, die Begrünung von Schottergärten und die Dach- und Fassadenbegrünung.
Das städtische Förderprogramm schafft seit Jahren Anreize, Gärten und Immobilien klimafit zu machen sowie verstärkt erneuerbare Energien zu nutzen, und somit einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten. Der finanzielle Einsparungseffekt durch verringerten Energieverbrauch kommt für die Antragstellenden noch hinzu. Neben Hausbesitzer*innen und Gewerbetreibenden können auch Mieter*innen Zuschüsse zu bestimmten Fördermaßnahmen beantragen.
Weitere Informationen zu förderfähigen Maßnahmen, Voraussetzungen und der Antragstellung finden sich unter
www.troisdorf.de/foerderprogramm
Dort ist auch die zugrundeliegende Förderrichtlinie erhältlich.