- der Antrag auf eine erstmalige Aufenthaltserlaubnis
- der Antrag auf eine Verlängerung der befristeten Aufenthaltserlaubnis
- der Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis
- der Antrag auf eine Verpflichtungserklärung sowie
- der Antrag auf eine Einbürgerung.
Herr Schonauer, Sachgebietsleiter des Ausländeramts, führt dazu näher aus: „Mit der Digitalisierung der fünf verschiedenen Antragsverfahren schaffen wir für die Antragssteller*innen die Möglichkeit, die Anträge orts- und zeitunabhängig einzureichen. In den letzten Jahren hat sich die Anzahl von sämtlichen Anträgen im Bereich der Ausländerangelegenheiten und Einbürgerungen stark erhöht. Wir erhoffen uns, mit den neuen Antragsverfahren auch die Mitarbeitenden entlasten zu können und die Verfahren zu beschleunigen.“ Nach wie vor ist jedoch auch eine Antragsstellung in Papierform möglich.
Das Serviceportal ist ein wichtiger Baustein des digitalen Rathauses der Stadt Troisdorf und wächst stetig. Mit der Einführung und dem kontinuierlichen Ausbau des Serviceportals realisiert die Stadt Troisdorf ein wichtiges Projekt auf dem Weg zur Smart City.