Um die Sauberkeit in Troisdorf zu bewahren und die Lebensqualität für alle Einwohner*innen zu erhalten, appelliert die Stadtverwaltung an alle Hundebesitzer*innen, ihrer Verantwortung nachzukommen und Hundekot zu entfernen.
Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist die Mitführung von Hundekotbeuteln, die gemäß der Troisdorfer Straßenordnung obligatorisch ist. Fehlt diese Ausstattung, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Die rechtliche Grundlage bildet Paragraf 7 der Troisdorfer Straßenordnung. Tierhalter sind demnach verpflichtet sicherzustellen, dass ihre Hunde von Spielplätzen ferngehalten werden, Gehwege und Bürgersteige nicht verschmutzen, nicht unbeaufsichtigt herumlaufen, keine Personen gefährden und keine Sachen beschädigen.