Die Inaugenscheinnahme hat gezeigt, dass es sich hier um Wildtierschäden handelt.
Um diese möglichst schnell wieder unterbinden zu können, ist es erforderlich, die Tierart zu ermitteln.
Aus diesem Grund werden die betroffenen Bereiche ab dem 17.10.2023 mittels Wildkameras überwacht. Die Standorte werden deutlich gekennzeichnet und es erfolgt nur eine Ausleuchtung der Grabfelder und nicht der Wege. An den Zugangstoren werden ebenfalls Hinweisschilder angebracht.
Nach der Durchsicht der Aufnahmen werden diese unverzüglich gelöscht.