Stadt Troisdorf sucht Schöff*innen:

Ein Gramm Rechtskenntnis und ein Zentner Menschenkenntnis

Allgemeine Informationen

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit Schöff*innen und Jugendschöff*innen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gesucht. Gesucht werden in der Stadt Troisdorf insgesamt 27 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Siegburg und Landgericht Bonn als Vertreter*innen des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Für das Jugendschöffenamt werden 17 Personen benötigt.

Der Rat und der Jugendhilfeausschuss der Stadt Troisdorf müssen dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Siegburg doppelt so viele Kandidat*innen vorschlagen, wie an Schöffen*innen benötigt werden. Der Schöffenwahlausschuss wählt in der zweiten Hälfte des Jahres 2023 aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöff*innen.

Die Verwaltung sucht Bewerber*innen, die in der Stadt Troisdorf wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen.

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlicher Ämter führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter*innen, Rechtsanwält*innen, Polizeivollzugsbeamt*innen, Bewährungshelfer*innen, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener*innen sollen nicht zu Schöff*innen gewählt werden.

Schöff*innen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter*innen müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können.

Die Lebenserfahrung, die ein*e Schöff*in mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.

Das verantwortungsvolle Amt eines*er Schöff*in verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung.

Schöff*innen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden.

Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht ein großes Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen bewahrt werden, etwa wenn der/die Angeklagte auf Grund seines*ihres Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die veröffentlichte   Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Schöff*innen sind mit den Berufsrichter*innen gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Verurteilung oder Freispruch - haben die Schöff*innen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage gegen die öffentliche Meinung nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

In der Beratung mit den Berufsrichter*innen müssen Schöff*innen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich entsprechend verständlich machen, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Arbeitgeber müssen Ihre Arbeitnehmer für das Schöffenamt freistellen. Daraus dürfen sich für den Arbeitnehmer keine Nachteile ergeben. Schöff*innen werden in der Regel zu zwölf Sitzungstagen im Jahr herangezogen.

Schöff*innen erhalten für Ihre Tätigkeit keine Vergütung, sondern lediglich eine Entschädigung für erlittene Nachteile, und zwar für den Verdienstausfall, für notwendige Fahrtkosten, für Nachteile bei der Haushaltsführung und für sonstige Aufwendungen (z. B. für eine notwendige Vertretung).

Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen

Interessent*innen können sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bis spätestens zum 30. April 2023 bei Herrn Achim Zumbrock beim Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle, Datenschutz der Stadt Troisdorf, Kölner Str. 176, 53840 Troisdorf, E-Mail zumbrocka@troisdorf.de, Tel. 02241/900-304, bewerben.

Amt eines Jugendschöff*in

Interessent*innen für das Amt eines Jugendschöff*in richten ihre Bewerbung bis spätestens zum 07. April 2023 an Herrn Jörn Münz-Radtke, Jugendamt der Stadt Troisdorf, Kölner Str. 176, 53840 Troisdorf, Tel. 02241/900-517.

Anmeldeformular

Sie erhalten ein Anmeldeformular. Das Formular stellen wir Ihnen in dieser Meldung unten zum Download zur Verfügung. Es kann ebenfalls auf der Seite der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen www.schoeffen.de heruntergeladen werden.

Informationsveranstaltung

Die Volkshochschule für Troisdorf und Niederkassel bietet zudem eine Informationsveranstaltung über das Schöffenamt an. Ein Richter wird

am Mittwoch, 01. März 2023, in der Zeit von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr in der Volkshochschule für Troisdorf und Niederkassel, Lohmarer Straße 33, Raum 032 (Rupert-Neudeck-Schule), 53840 Troisdorf

über das Amt informieren. Anmeldungen können über die Internetseite der VHS oder über die Anmeldekarte im Programmheft der Volkshochschule erfolgen.

 

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