Heimat ist mehr als nur ein Ort

Erste Einbürgerungsfeier in Troisdorf

In diesem Jahr fand aus diesem Anlass erstmalig eine Einbürgerungsfeier statt. 38 Personen aus 13 Herkunfsländern sowie Vertreter*innen der Stadt, unter anderem Bürgermeister Alexander Biber und die Erste Beigeordnete Tanja Gaspers nahmen an den Feierlichkeiten teil.

Die Leiterin des Amtes für Soziales, Wohnen und Integration Ulrike Hanke begrüßte die frisch Eingebürgerten im neuen Verwaltungsgebäude.

Eröffnet wurde die Feier durch Christian Faig auf der Querflöte, der vor drei Jahren mit seiner Familie aus Argentinien nach Deutschland gezogen ist. Seit sieben Monaten wohnt er nun in Troisdorf und arbeitet als Gesangslehrer in der städtischen Musikschule.

Im Anschluss hieß Bürgermeister Alexander Biber die Gäste willkommen und sprach in seinem Grußwort über Deutschland als Heimat: „Heimat ist mehr als nur ein Ort. Es ist die Summe aus den Plätzen, an denen man sich wohl fühlt...den Dingen, die man gern tut und den Menschen, die um einen herum sind Nichts schafft mehr Heimat als ein gutes Miteinander.“

Im Anschluss feierten die Gäste gemeinsam mit den Vertreter*innen der Verwaltung bei einem Buffet ihre Einbürgerung.

Die Stadt Troisdorf möchte weiterhin zur Einbürgerung ermutigen, um von den Vorteilen einer deutschen Staatsbürgerschaft zu profitieren:

  • Deutsche Staatsangehörige dürfen wählen und somit mitbestimmen.
  • Deutsche Staatsbürger*innen können visafrei unter Vorlage des Reisepasses in 191 Länder weltweit verreisen.
  • Eingebürgerte Personen können leichter Kredite aufnehmen und Immobilien kaufen.
  • Außerdem sparen sie sich jährliche Behördengänge zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.

Die Einbürgerung kann beantragt werden, wenn man

  • seit acht Jahren dauerhaft und regelmäßig in Deutschland lebt, die Identität durch Nationalpass oder Identitätskarte nachgewiesen werden kann,
  • ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis vorliegt,
  • der Lebensunterhalt für sich selbst und die unterhaltsberechtigten Familienangehörigen finanziert werden kann (ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II)
  • ausreichende Deutschkenntnisse und Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung vorliegen, ·        
  • bei Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland,
  • nicht wegen einer Straftat verurteilt ist

Die bisherige Staatsbürgerschaft wird bei Einbürgerung in der Regel aufgegeben.

In der Broschüre „Ihr Weg zur Einbürgerung“ informiert die Stadt ausführlich über den Ablauf einer Einbürgerung:

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