Gerade im Blick auf die aktuellen Höchststände bei den Infizierten im Stadtgebiet appelliert die Stadt auf die Rücksichtnahme und Vernunft, gerade beim Besuch von Veranstaltungen und bei allen sonstigen Treffen.
Im öffentlichen und privaten Raum gelten nach wie vor die Kontaktbeschränkungen der aktuell gültigen Coronaschutzverordnung:
Kontaktbeschränkungen gelten sowohl für nicht immunisierte als auch für immunisierte Personen. Menschen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, dürfen sich bei privaten Treffen im öffentlichen und privaten Raum nur noch mit Angehörigen des eigenen Haushalts und maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Dabei zählen Kinder bis einschließlich 13 Jahren nicht mit. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte oder Genesene teilnehmen, können darüber hinaus auch mit insgesamt bis zu 10 Personen stattfinden, ohne dass es darauf ankommt, aus wie vielen Haushalten diese bis zu 10 Personen stammen. Auch hier zählen Kinder bis einschließlich 13 Jahren nicht mit.
Insbesondere an Weiberfastnacht wird die Stadt verstärkt mit Ordnungskräften Präsenz zeigen und die Einhaltung der bestehenden Regelungen kontrollieren.