In der Gegenrichtung wird von der Stadt Rösrath eine analoge Verbotsbeschilderung installiert.
Der Zeitraum der Sperrung ist abhängig von der Witterung. Die Sperrung wird nach Einsetzen der Wanderung eingerichtet und je nach Witterung bis Ende April/Anfang Mai, täglich zwischen 18.00 Uhr und 08.00 Uhr bestehen.
Um die Sperrung wirksam zu vollziehen, wird der Streckenabschnitt an beiden Enden mit Schranken geschlossen. Die beiden Schranken werden dann zu den genannten Zeiten geöffnet bzw. verschlossen. Bei der Schließung wird sichergestellt, dass sich kein Fahrzeug mehr im dann gesperrten Bereich befindet.