Auszahlung aus Spendenkonten des Kreises

Hilfe bei Hochwasser-Schäden

Menschen mit Hauptwohnsitz im Rhein-Sieg-Kreis, die bei der Unwetterkatastrophe materielle Schäden erlitten haben, können ab sofort einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen.

Die Auszahlung von Spendengeldern richtet sich nach Richtlinien des Kreises - siehe pdf Datei im Anhang. Der Schaden muss nach Abzug von Versicherungs- und anderen Hilfsleistungen mindestens 5.000 Euro betragen. Anträge können bis einschließlich 10. September 2021 gestellt werden. Danach wird über die Verteilung der Gelder entschieden.

Unterstützung kann man nur mit einem speziellen Formular beantragt werden. Den Antrag, Hinweise auf erforderliche Unterlagen und weitere Informationen findet man auf  www.rhein-sieg-kreis.de/flut2021. Der Antrag kann per Post oder per E-Mail beim Rhein-Sieg-Kreis eingereicht werden.

Heizungstausch nach Hochwasser

Neustart nach dem Hochwasser: Betroffene, deren Häuser Schäden durch die Wassermassen erlitten haben, stehen aktuell vor großen Herausforderungen. Im kostenlosen Online-Seminar der Verbraucherzentrale NRW gibt es fachkundige Tipps zur richtigen Gebäudetrocknung und Antworten zum Heizungstausch. 

Für Hochwassergeschädigte, die bereits seit mehreren Wochen ihre Gebäude trocknen oder deren Heizung durch das Hochwasser kaputtgegangen ist, bietet die Verbraucherzentrale NRW in Kooperation mit der Energieagentur Rhein-Sieg

am Mittwoch, 15. September 2021, um 18 Uhr, Anmeldung auf  www.verbraucherzentrale.nrw/e-seminare,

ein kostenloses Online-Seminar an. Darin erklären die Energieberaterin Petra Grebing und der Energieberater Thomas Zwingmann, was bei der Gebäudetrockung beachtet werden muss. Ist die Heizungsanlage nicht mehr zu reparieren, muss entschieden werden, welches neue System es werden soll.  Eine individuelle Energieberatung kann man unter Tel. 0211/33 996 555 vereinbaren. Die Energieberatung Rhein-Sieg erreicht man unter Tel. 02242/96 93 011, Mail:  rheinsiegkreis.energie@verbraucherzentrale.nrw.


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