Umso wichtiger ist es sowohl für öffentliche Stellen als auch für Privatpersonen, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und Städte, Gebäude und Grünflächen an zukünftige Klimaveränderungen anzupassen.
„Um die Folgen des Klimawandels abzumildern und Wohngebäude in der Stadt klimarobuster zu machen, hat die Stadt Troisdorf das bestehende Förderprogramm überarbeitet und eine Vielzahl an neuen Fördertöpfen geschaffen“, erklärt Ulrike Tesch, Leiterin des Amts für Umwelt- und Klimaschutz. Neben Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung beinhaltet dies unter anderem den Einbau von Technologien für die Klimaanpassung sowie die Entsiegelung von Flächen. Auch Mieter können nun einen Zuschuss zu Solarstecker-Modulen beantragen, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Gebäude und Gärten klimafit machen
Dies soll Anreize für Troisdorfs Bürgerinnen und Bürger schaffen, ihre Gärten und Immobilien klimafit zu machen sowie verstärkt erneuerbare Energien zu nutzen, um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Der finanzielle Einsparungseffekt durch verringerten Energieverbrauch kommt noch hinzu.
Ziel der Förderung von Anpassungsmaßnahmen wie Entsiegelung und grüne Vorgärten ist die ökologische Aufwertung mit der Verbesserung des Mikroklimas (z.B. Vermeidung von Hitzeinseln), die Optimierung der Lebensbedingungen für Flora und Fauna (z.B. Insektenschutz), die Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen und der Schutz des Grundwassers. Zuschüsse können für folgende Maßnahmen beantragt werden:
Gebäude von vor und nach 1990
Teil A – Energetische Gebäudesanierung von Bestandsgebäuden (Baujahr vor 1990)
- Wärmedämmung von Dach und Fassaden
- Fenster- und Haustürtausch
- Heizungstechnik (z.B. Pelletheizung, Brennstoffzelle, Wärmepumpe, Solarthermie)
- Photovoltaik-Anlagen oder deren Nachrüstung mit Batteriespeicher
- Smart Home Anlagen zur Steuerung von Heizungstechnik
- Private Wallboxen, Ladestationen für E-Mobilität
Teil B - Klimafreundliche Technologien für jüngere Gebäude
- Heizungstechnik (z.B. Pelletheizung, Brennstoffzelle, Wärmepumpe, Solarthermie)
- Photovoltaik-Anlagen oder deren Nachrüstung mit Batteriespeicher
- Smart Home Anlagen zur Steuerung von Heizungstechnik
- Private Wallboxen
Teil C – Anpassungsmaßnahmen
- Einbau einer Regenwasserzisterne
- Entsiegelung von Flächen
- Umwandlung von Schottergärten
Teil D – Solarmodule für die Steckdose,
sogenannte Balkonkraftwerke mit Stecker zur Einspeisung von Solarstrom in den häuslichen Stromkreislauf; max. 600 Watt Leistung, sowohl für Hausbesitzer als auch für Mieter (mit Einverständniserklärung des Vermieters).
Auskunft zu Förderungen oder Antragstellung gibt das städtische Klimaschutzmanagement im Amt für Umwelt- und Klimaschutz mit Dr. Sabine Henders unter Tel. 02241/900-488, Mail: henderss@troisdorf.de, oder Diana Spurzem unter Tel. 02241/900-748, Mail: spurzemd@troisdorf.de.