Aufgrund der hohen Corona-Zahlen können außerdem ab sofort nur Geimpfte, Genesene oder Getestete das Rathaus und seine Außenstellen aufsuchen. Diese Regelungen hat der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) der Stadt Troisdorf zum Schutz von Besucher*innen und der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter festgelegt. Dies bedeutet, dass der Zugang nur noch vollständig Immunisierten (geimpft, genesen), Personen mit einem Schnelltest (Vorlage Testzertifikat, nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) gestattet ist.
Es wird darum gebeten, nicht dringend notwendige Angelegenheiten auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Unterlagen sollen nicht persönlich abgegeben, sondern in den Hausbriefkasten am Eingang des Rathauses oder den Nebenstellen eingeworfen werden. Wo eben möglich sollten die Bürger*innen ihre Anliegen möglichst per E-Mail, postalisch oder telefonisch an die Stadtverwaltung richten.
Ein Schnelltest vor dem vereinbarten Termin kann in mehreren Testzentren in der Nähe des Rathauses durchgeführt werden. Die Adressen aller Testzentren in unserer Stadt findet man unter https://www.troisdorf.de/de/rathaus-service/aktuell/corona/schnelltestzentren/ .
Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne weiteres getesteten Personen gleichgestellt. Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Dabei gelten Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ohne jeden Nachweis aufgrund ihres Alters als Schülerinnen/Schüler. Ab einem Alter von 16 Jahren ist dagegen eine Bescheinigung der Schule erforderlich.
Einen Termin für das Bürgerbüro im Rathaus kann man unter dem Link https://termin.troisdorf.de online buchen. Termine für Besuche in anderen Ämtern vereinbart man auf https://troisdorf.ssl.civitec.de/ssl126/egov/terminanfrage/index.htm. Eine Übersicht über die Ansprechpartnerinnen und -partner in der Troisdorfer Stadtverwaltung findet man auf https://www.troisdorf.de/de/rathaus-service/buergerservice/leistungen-a-z/mitarbeitende-a-z/.
Für Indoor-Veranstaltungen in der Stadthalle, Bürgerhäusern, Mehrzweckhallen und im Kunsthaus gelten ab sofort die 2 G+-Regeln. Alle Besucher müssen geimpft oder genesen sein und zusätzlich einen tagesaktuellen Test vorweisen. Der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden, der Antigenschnelltest nicht älter als 24 Stunden alt sein. Besucher*innen müssen einen Lichtbildausweis zum Abgleich bereithalten. Diese Regelung gilt auch für private bzw. geschlossene Veranstaltungen (z.B. Hochzeitsfeier, Weihnachtsfeiern etc.) in den städtischen Objekten.
Für die Nutzung aller städtischen Sportanlagen gilt die 2G-Regel. Gleiches gilt für Gesangs- oder Blasmusikproben.
In allen städtischen Einrichtungen muss man eine medizinische Maske tragen sowie auf Abstand und Hygiene achten.