Das städtische Ordnungsamt informiert immer wieder über das Verhalten in der Corona-Quarantäne und zu möglichen Konsequenzen bei Verstößen. Die „Arbeitsgruppe Corona“ der Stadt Troisdorf stellt auf Anordnung des Gesundheitsamtes des Rhein-Sieg-Kreises arbeitstäglich die ausführlichen Quarantäne-Ordnungsverfügungen an COVID-19-erkrankte Bürgerinnen und Bürger und deren Kontaktpersonen zu. Weil es immer wieder zu Nachfragen und Verstößen kommt, weist das Ordnungsamt auf die elementaren Regelungen für die Quarantäne im Sinne der Corona-Test- und Quarantäneverordnung hin sowie auf mögliche Folgen bei Nichteinhaltung:
- Bei Bekanntwerden einer Infektion muss eine unverzügliche häusliche Isolation in der eigenen Wohnanschrift erfolgen.
- Positive Selbsttests oder PoC-Antigen-Schnelltests müssen mittels Laborbefund (PCR-Test) bestätigt werden.
- Die Quarantäne endet frühestens nach 14 Tagen. Die erkrankte Person ist verpflichtet, am letzten Tag der Quarantäne einen negativen Testnachweis vorzulegen.
Das Infektionsschutzgesetz räumt der Behörde bei der Ahndung eines Quarantäneverstoßes einen Ermessensspielraum ein. Wer vorsätzlich einen Krankheitserreger verbreitet, kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro sanktioniert werden. Je nach Schwere des Einzelfalls kann darüber hinaus eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren erfolgen.
Die Stadt bittet um genaue Beachtung der Quarantäne-Regelungen, damit die Infektionszahlen in Troisdorf und der Region weiter sinken.