Er erörterte mit Vertreterin und Vertretern von DLRG, DRK-Wasserwacht, Feuerwehr, Ordnungsamt und weiteren Fachleuten aus der Troisdorfer Verwaltung und Wirtschaft die Möglichkeiten, um zukünftig die Zahl der Badeunfälle am Rotter See zu reduzieren.
Möglichst zeitnah soll dazu an den Wochenenden durch DLRG und DRK eine temporäre Badeaufsicht im Bereich des Badestrands eingerichtet werden. Hierfür wird die Stadtverwaltung gemeinsam mit den Beteiligten kurzfristig die Voraussetzungen schaffen. In diesem Zusammenhang ist es unter anderem erforderlich, einen Teilbereich des Sees durch eine Bojenbegrenzung abzutrennen.
Die Gesprächsteilnehmerin und -teilnehmer waren sich darin einig, dass das Schwimmen auch in Zukunft auf eigene Gefahr erfolgt. Dazu Biber: „Wir werden es auch in Zukunft nicht gänzlich verhindern können, dass Menschen im Rotter See ertrinken. Gemeinsam mit allen Beteiligten wollen wir aber dafür sorgen, dass die Zahl der Badeunfälle signifikant sinkt.“
Der Betrieb der Badeaufsicht ist zunächst bis zum Ende der Badesaison im Herbst befristet. Die Teilnehmerin und Teilnehmer vereinbarten bereits, die Erfahrungen dann zu evaluieren und Konsequenzen für die Folgejahre zu ziehen.
Allgemeinverfügung zu Alkohol- und Glasverbot
Im Vorfeld hatte die Stadt bereits eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der für den Rotter See ein Alkohol- und Glasverbot ausgesprochen wird. Hintergrund sind unter anderem massive Störungen der Bergungsarbeiten bei den beiden Badeunfällen im Juni. Bei der Räumung des Strandbereichs war es durch teilweise alkoholisierte See-Besucherinnen und –Besucher zu Störungen der Einsatzabläufe und tätlichen Angriffen auf die Rettungskräfte gekommen.
Diese Vorfälle haben die Stadt Troisdorf nun veranlasst, ab Freitag, 25. Juni 2021, ein Alkohol- und Glasverbot für den Rotter See zu erlassen. Die Neuregelung wurde von den teilnehmenden Rettungsorganisationen ausdrücklich begrüßt und gilt zunächst befristet bis zum 30. September 2021.
„Dass die Menschen nach dem Lockdown und damit verbundenen Kontaktbeschränkungen nun das tolle Wetter zum Feiern nutzen wollen, ist nachvollziehbar. Die Freiheit der Einen darf aber nicht zu Lasten der Anderen, insbesondere der Anwohnenden und Erholungssuchenden, gehen“, sagt Bürgermeister Biber mit Hinweis auf die zahlreich eingegangenen Beschwerden.
„Mit dem Alkohol- und Glasverbot möchten wir nicht nur die Verletzungsgefahr für Familien mit Kindern verringern, sondern auch ein deutliches Signal setzen. Die Erholungsflächen am Rotter See sind für die Allgemeinheit da und nicht für alkoholisierte, gewalttätige Einzelpersonen und Gruppen.“
Weniger Müll, mehr Nachtruhe
Nach Lockerung der Coronaregeln und bei gutem Wetter hatten in den letzten Wochen viele Menschen den Rotter See besucht. Dabei war es auch zu Auseinandersetzungen unter Feiernden, gestiegenen Müllmengen und anderen unschönen Begleiterscheinungen gekommen. Trauriger Höhepunkt waren zuletzt die die beiden ertrunkenen Männer. Die Vorkommnisse hat die Stadt zum Anlass genommen, weitere Maßnahmen zu prüfen und nun zeitnah umzusetzen. Dies sind:
Glasverbot: Der städtische Bauhof hatte nach Partynächten nicht nur erhebliche Müllmengen zu entsorgen, sondern muss regelmäßig auch zahllose Glasscherben in der Fläche aufsammeln. Das Glasverbot soll die weitere Gefährdung und Verletzungen von Erholungssuchenden verhindern
Alkoholverbot: Mit dem Verbot von Alkohol soll verhindert werden, dass alkoholisierte Besucher*innen Einsatzabläufe stören. Randalierer hatten in der Vergangenheit bei Auseinandersetzungen oder Rettungseinsätzen mit Flaschen auf Einsatzkräfte geworfen. Auch der Gefahr möglicher Badeunfälle unter Alkoholeinfluss soll damit entgegengetreten werden.
Kontrollen: Ordnungskräfte der Stadtverwaltung werden im Rahmen einer ordnungspartnerschaftlichen Streife gemeinsam mit der Polizei in den nächsten Tagen und Wochen rund um den Rotter See verstärkt kontrollieren.
Mit den Ressourcen der Naherholungsanlage Rotter See soll rücksichtsvoll umgegangen werden. Die bestehenden Regeln und Verbote der Satzung für den Rotter See gelten weiter fort, nachzulesen im Ortsrecht hier auf der Webseite.
In der Satzung ist schon vor Jahren festgelegt worden:
- Ertrinkungsgefahr: das Baden und Schwimmen im Rotter See geschieht auf eigene Gefahr
- Das Befahren des Rotter Sees mit Booten ist untersagt Es gilt die Leinenpflicht und ein Badeverbot für Hunde
- Zum Schutz der Parkanlagen und auch zur Vermeidung weiterer erheblicher Müllmengen, ist das Grillen von 12:00 bis 22:00 Uhr nur im Bereich der Liegewiesen (hierzu gehört nicht der Sandstrand) nur auf Grillständern und ausschließlich mit Grillkohle und einem Mindestabstand von 5 Metern zu Bäumen und Sträuchern erlaubt
- Laute Musik, auch zum Schutz der Anwohnerschaft wird nicht geduldet, die Nachtruhe ist ab 22 Uhr einzuhalten
- Offenes Feuer, Campieren und Zelten ist verboten
Ordnungskräfte von Stadt und Polizei werden rund um den Rotter See die Einhaltung dieser Regeln kontrollieren
„Faire Spielregeln sind wichtig für ein gutes Miteinander! Die Bürgerinnen und Bürger sollen sich weiterhin am Rotter See treffen und wohlfühlen können. Aber Anwohnende haben ein Recht auf Nachtruhe und Erholungssuchende auf einen Aufenthalt ohne Gefahren durch Hinterlassenschaften wie Glas oder anderen Müll. Der künftige Umgang miteinander am See entscheidet über die Maßnahmen, die die Stadt ergreifen muss und deren Dauer“, erklärte Bürgermeister Biber.